Vergesst nicht, wie viel Munition die Staatsanwaltschaft hat. Psychologe hin oder her, die können und werden das Bild des reumütigen Opfers seiner Umstande vernichten. Der wird dieses Mal wahrscheinlich klipp und klar gesagt bekommen, das er da zu guten Teilen selbst für verantwortlich ist. Auch wenn das Verfahren aus dem Dezember auf Eis ist, wird es erwähnt, sieht man, dass er nicht lernt. Ich denke er fährt ein, danach wird er betreut werden.
Aber Schuldunfähigkeit sehe ich nicht kommen, schlichtweg wegen des bisherigen Umgangs mit unserer Lordschaft. Goldene Brücken und Bewährung hin oder her, jetzt wird es Konsequenzen geben. Dass eine Schuldunfähigkeit in der Berufungsverhandlung attestiert wird, wäre absolut selten und ungewöhnlich.