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- Sep 20, 2018
Die Telegramm Leute labern wieder das sie KP lolicon anime Bilder auf Rainer Cloud gefunden hätten. Ka wie legal oder illegal sowas ist in Deutschland.
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Afaik ist der Besitz nicht strafbar, aber die Verbreitung schon. Frag mich nicht wieso, es ergibt aus keiner Perspektive Sinn.Die Telegramm Leute labern wieder das sie KP lolicon anime Bilder auf Rainer Cloud gefunden hätten. Ka wie legal oder illegal sowas ist in Deutschland.
KiPo ist natürlich illegal und sollten dies gesehen haben ist es natürlich auch relativ kritisch für die. Bezüglich Lolicon ist es relativ schwierig.Die Telegramm Leute labern wieder das sie KP lolicon anime Bilder auf Rainer Cloud gefunden hätten. Ka wie legal oder illegal sowas ist in Deutschland.
KiPo ist natürlich illegal und sollten dies gesehen haben ist es natürlich auch relativ kritisch für die. Bezüglich Lolicon ist es relativ schwierig.
Laut Anwalt.de heißt es:
Grundsätzlich ist das Verbreiten und der Besitz von Kinderpornografie, die reale Handlungen an Kindern zeigen, strafbar. Aber auch wenn gar keine Kinder beteiligt sind, kann der Straftatbestand erfüllt sein.
Dies ist vor allem in der Konstellation der Fall, in denen nichtkindliche Darsteller den Eindruck erwecken, dass sie noch Kinder (unter 14 Jahren) seien. Kann aus dem Erscheinen und dem Zusammenhang geschlossen werden, dass es sich um Kinder handeln soll, ist der Straftatbestand bereits erfüllt.
Sind die Darsteller dagegen noch Kinder, erwecken jedoch den Eindruck bereits älter zu sein, bleibt die Strafbarkeit grundsätzlich bestehen. In diesen Fällen kann die Strafverteidigung aber am fehlenden Vorsatz ansetzen, wenn der Betrachter davon ausging, dass es sich nicht um Kinder handelte.
Verbreitung oder Besitz von kinderpornografischen Comics und Mangas?
Bei fiktiver Kinderpornografie muss strikt zwischen der Verbreitung und dem Besitz unterschieden werden. Bei der Verbreitung von Comics und Mangas, die sexuelle Handlungen an fiktiven Kindern beinhalten, ist eine Strafbarkeit meist gegeben.
Der reine Besitz solcher Comics ist dagegen noch nicht automatisch strafbar, denn nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich um ein „tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen“ handeln. Dies ist bei Comics und Mangas in der Regel nicht gegeben.
Der Wortlaut verlangt aber auch hier nicht, dass die sexuellen Handlungen tatsächlich stattgefunden haben. Es reicht aus, dass die Darstellung „wirklichkeitsnah“ ist, dies kann auch bei einer fiktiven Darstellung (beispielsweise mit älteren Scheindarstellern) schnell der Fall sein. Das Bundesverfassungsgericht verlangt jedoch, dass ein objektiver Betrachter eindeutig zum Schluss kommen müsse, dass zumindest ein Darsteller ein Kind sei.
Also alles recht schwierig und bei dem ganzen Jurasprech blick ich so oder so nicht so ganz durch. Bin halt 1 Dummkopf.
Aber ich behaupte dennoch das Rainerle keine KiPo etc. hat. Um da ran zu kommen ist der Fettsack zu dämlich außer Leute wie BasedGod haben es ihm mal zugeschickt und er hat es nie gelöscht. Ansonsten denke ich eher weniger das er dieses im Besitz hat und diese Anschuldigung kommt ja nicht das erste Mal und ich wage mal zu behaupten das wenn er sowas hat und die Haider es gesehen haben das die Polizei längst davon wüsste und auch was unternehmen würde. Außerdem kommts ja von den Telegram und da bin ich mir absolut nicht sicher ob da nicht was faul ist.
Das ist so nicht ganz richtig. Lolicon also Mangas in denen Kinder in sexuellen Posen bzw. sogar nackt dargestellt werden sind in der Regel strafbar. Zumindest ist das so meine Auffassung.Da die Bilder eindeutig nur Lolicon, also Mangas sind, sind sie nicht wirklichkeitsnah, damit dürfte hier keinerlei Rechtsübertretung stattgefunden haben, denn ich habe Rainer nie KiPo verbreiten sehen.
Verbreiten die Haiderkaschber dieses Material gerade über deren ominöse Cloud? In dem Falle sollte dies bitte mal einer melden. Die Typen gehen mir auf den Sack, und sie machen sich hier eindeutig strafbarer als der Oger.
Ich bin auch bei einer Sparkasse, für die Bestätigung der neuen AGB hatte ich noch Zeit bis Anfang Juni 2023, kann aber durchaus sein dass das nicht alle Sparkassen so handhaben.ODER:
Ich habe nicht überprüft, bei welcher Bank Reiner ist. Evtl. ist er bei einer Sparkasse. Ich bilde mir zumindest ein, dass er es ist.
Die Sparkassen haben ihre AGB vor einiger Zeit aktualisiert und man musste dem zustimmen. Wer das nicht tat, der wird aktuell gekündigt. Zumindest ist das in Berlin gerade der Fall. Ich weiß nicht, wie es bundesweit ist. Aber möglicherweise ist er in diese Problematik rein gelaufen.
Die angeblichen 13k Einkommenssteuer Nachforderung aus deinem vorherigen Post wären aber ein echtes Problem für den Ruiner, falls sich das so bewahrheiten sollte, könnte dann durchaus noch was von der Arge nachkommen in Form von Rückzahlungsforderungen etc. weil er ja offensichtlich Stütze/andere Sozialleistungen bezogen hat und Einkommen nicht angegeben hat.Das mit den Steuerschulden glaube ich erst, wenn es dafür handfeste Beweise gibt. Zum Beispiel einen in die Kamera schreienden Reiner oder eine Verhandlung wegen Steuerquatsch. Gott, wäre das lustig, wenn sie ihn am Ende wegen nicht-gezahlten Steuern ficken und wegsperren.
Nicht wirklich, ein Pfändungsschutzkonto muss der Kontoinhaber explizit bei seiner Bank beantragen, das gibts nicht automatisch.Ein Basiskonto kann auch ein Pfändungsschutzkonto sein.
Das ist jetzt eine rhetorische Frage, oder?Wenn wir den IQ aller Vollzeithaider zusammenzählen, schaffen wir es dann auf Zimmertemperatur zu kommen?
Der Knackpunkt ist der Begriff "Wirklichkeitsnah", wie Solmecke ja selbst herausstellte. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen, wie etwa, dass man dem Material entnehmen könnte, dass sich hier ein Fall tatsächlich und wirklich irgendwo auf der Welt so zugetragen hat. Sprich, ein von einer AI gedeepfaktes Video würde dazu zählen, da für den Normalmenschen nicht von einem künstlichem Produkt unterscheidbar.Der gude Solmecke hatte dazu schon in diesem Video mal was gesagt WBS - Youtube das Video ist aber mittlerweile 4 Jahre alt von daher kann die Sachlage sich auch schon geändert haben.
man muss dabei auch immer dran denken was die intention hinter der kriminalisierung ist. beim verbot von kinderpornographie geht es hauptsächlich darum dass bei der produktion kinder aufs schwerste misshandelt werden, das produkt eines derart abscheulichen verbrechens soll entsprechend geächtet werden.Der Knackpunkt ist der Begriff "Wirklichkeitsnah", wie Solmecke ja selbst herausstellte. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen, wie etwa, dass man dem Material entnehmen könnte, dass sich hier ein Fall tatsächlich und wirklich irgendwo auf der Welt so zugetragen hat. Sprich, ein von einer AI gedeepfaktes Video würde dazu zählen, da für den Normalmenschen nicht von einem künstlichem Produkt unterscheidbar.
Ein Manga hingegen kann sich eindeutig so nicht irgendwo zugetragen haben, da es gezeichnet ist. Nach meiner Rechtskenntnis soll der Besitz von erkennbar künstlichem KiPo ja eben nicht strafbar sein, sondern nur dessen Verbreitung. Man will halt niemanden wegsperren, weil er selbst bei sich Zuhause ein paar perverse Zeilen schreibt, oder zeichnet. (Lustigerweise gibt es Werke hierzulande, die man durchaus literarisch als KiPo bezeichnen könnte, und die dennoch straffrei verbreitet werden dürfen. Man lese sich nur mal Stephen Kings IT gegen Ende durch.)
Ich bin allerdings kein Anwalt, und habe auf die Schnelle dazu Online auch sehr unterschiedliche Meinungen gefunden. Für meine Begriffe aber hat sich der Oger hier aber noch nicht strafbar gemacht.
Ich hatte genau das vor 1 Minute auf der YouTube-Startseite und wollte es hier posten. Welch Zufall!Ich hatte gerade dieses Video auf der YouTube-Startseite. Es ist vom YT-Kanal "Intersting Stuff From Around The World" und ist quasi eine Zusammenfassung des Games (ca. 35min lang).
Ich hatte genau das vor 1 Minute auf der YouTube-Startseite und wollte es hier posten. Welch Zufall!
Zur Erinnerung: Dankula ist ziemlich früh auf den Zug aufgesprungen, ca. in der Mitte der Drachenlordgeschichte Stand heute, zwei Monate vor dem Schanzenfest und damit früher als die deutschen Mainstreammedien von Drachenlord gehört haben. Er hatte schon damals sehr viele deutschsprachige Zuschauer, die ihm geholfen haben und die Lore erklärt haben. Da ist es dann einfacher zu erklären, weshalb er einen viel besseren Zugang zu der Geschichte hat und die Fassetten vom Drachengame besser versteht. Trotzdem hätte sich der Engländer ein bisschen mehr Mühe geben können beim Factchecken. Naja, hat er halt die Kommentarspalte voll mit Deutschen, die ihn korrigieren, auch ein Weg in die Recommandations zu kommen. Von dem her erfolgreich nach oben getaumelt.Andererseits hat es Dankula relativ gut hinbekommen, das Game darzustellen, also greift die Erklärung nur bedingt.
So wie ich die Behörden kenne werden die nen Teufel tun und sowas verfolgen, selbst wenn es illegal wäre/ist. Die wollen ihre Vorgänge abschließen, und sowas ist sinnfreier Müll, der nur die Arbeitsabläufe blockiert.man muss dabei auch immer dran denken was die intention hinter der kriminalisierung ist. beim verbot von kinderpornographie geht es hauptsächlich darum dass bei der produktion kinder aufs schwerste misshandelt werden, das produkt eines derart abscheulichen verbrechens soll entsprechend geächtet werden.
bei lolicon comics/cartoons entfällt das aber komplett, da kommt bei der produktion niemand zu schaden. selbst wenn es prinzipiell strafbar ist, ist jedem richter und staatsanwalt klar dass es sich dabei verglichen mit echtem kp material um völlig banale kleinigkeiten handelt.
die leute bei den strafvervolgungsbehörden die in diesem bereich arbeiten sind in erster linie daran interessiert, menschenhändler und kinderschänder dingfest zu machen, nicht fette versager einzulochen weil sie auf fantasiebilder abwichsen.
Zimmertemperatur is bei mir eher so richtung 16°C und ich glaube trotzdem nicht, dass wir so hoch kommen.>Besitz nicht direkt strafbar
>Verbreitung immer strafbar
>Haider verbreiten es untereinander um Reini wegen Besitz anzuschwärzen
Wenn wir den IQ aller Vollzeithaider zusammenzählen, schaffen wir es dann auf Zimmertemperatur zu kommen?
Ich möchte meinen ja. Benutzes Spielzeug mit der Anmerkung dass er sie in luftdichten Zippertüten verschickt, iirc.Gab es das Angebot schon damals im Januar, dass er vollgewichste Klamotten und Sextoys angeboten hat?