DE Drachenlord / Rainer Winkler - 300kg schwerer Metal-Fan aus Mittelfranken

Bekommt Drachenlord seinen Youtube-Kanal zurück?

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Die Telegramm Leute labern wieder das sie KP lolicon anime Bilder auf Rainer Cloud gefunden hätten. Ka wie legal oder illegal sowas ist in Deutschland.
 
Die Telegramm Leute labern wieder das sie KP lolicon anime Bilder auf Rainer Cloud gefunden hätten. Ka wie legal oder illegal sowas ist in Deutschland.
Afaik ist der Besitz nicht strafbar, aber die Verbreitung schon. Frag mich nicht wieso, es ergibt aus keiner Perspektive Sinn.
 
Die Telegramm Leute labern wieder das sie KP lolicon anime Bilder auf Rainer Cloud gefunden hätten. Ka wie legal oder illegal sowas ist in Deutschland.
KiPo ist natürlich illegal und sollten dies gesehen haben ist es natürlich auch relativ kritisch für die. Bezüglich Lolicon ist es relativ schwierig.

Laut Anwalt.de heißt es:

Grundsätzlich ist das Verbreiten und der Besitz von Kinderpornografie, die reale Handlungen an Kindern zeigen, strafbar. Aber auch wenn gar keine Kinder beteiligt sind, kann der Straftatbestand erfüllt sein.

Dies ist vor allem in der Konstellation der Fall, in denen nichtkindliche Darsteller den Eindruck erwecken, dass sie noch Kinder (unter 14 Jahren) seien. Kann aus dem Erscheinen und dem Zusammenhang geschlossen werden, dass es sich um Kinder handeln soll, ist der Straftatbestand bereits erfüllt.

Sind die Darsteller dagegen noch Kinder, erwecken jedoch den Eindruck bereits älter zu sein, bleibt die Strafbarkeit grundsätzlich bestehen. In diesen Fällen kann die Strafverteidigung aber am fehlenden Vorsatz ansetzen, wenn der Betrachter davon ausging, dass es sich nicht um Kinder handelte.

Verbreitung oder Besitz von kinderpornografischen Comics und Mangas?

Bei fiktiver Kinderpornografie muss strikt zwischen der Verbreitung und dem Besitz unterschieden werden. Bei der Verbreitung von Comics und Mangas, die sexuelle Handlungen an fiktiven Kindern beinhalten, ist eine Strafbarkeit meist gegeben.

Der reine Besitz solcher Comics ist dagegen noch nicht automatisch strafbar, denn nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich um ein „tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen“ handeln. Dies ist bei Comics und Mangas in der Regel nicht gegeben.

Der Wortlaut verlangt aber auch hier nicht, dass die sexuellen Handlungen tatsächlich stattgefunden haben. Es reicht aus, dass die Darstellung „wirklichkeitsnah“ ist, dies kann auch bei einer fiktiven Darstellung (beispielsweise mit älteren Scheindarstellern) schnell der Fall sein. Das Bundesverfassungsgericht verlangt jedoch, dass ein objektiver Betrachter eindeutig zum Schluss kommen müsse, dass zumindest ein Darsteller ein Kind sei.

Also alles recht schwierig und bei dem ganzen Jurasprech blick ich so oder so nicht so ganz durch. Bin halt 1 Dummkopf.

Aber ich behaupte dennoch das Rainerle keine KiPo etc. hat. Um da ran zu kommen ist der Fettsack zu dämlich außer Leute wie BasedGod haben es ihm mal zugeschickt und er hat es nie gelöscht. Ansonsten denke ich eher weniger das er dieses im Besitz hat und diese Anschuldigung kommt ja nicht das erste Mal und ich wage mal zu behaupten das wenn er sowas hat und die Haider es gesehen haben das die Polizei längst davon wüsste und auch was unternehmen würde. Außerdem kommts ja von den Telegram und da bin ich mir absolut nicht sicher ob da nicht was faul ist.

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KiPo ist natürlich illegal und sollten dies gesehen haben ist es natürlich auch relativ kritisch für die. Bezüglich Lolicon ist es relativ schwierig.

Laut Anwalt.de heißt es:

Grundsätzlich ist das Verbreiten und der Besitz von Kinderpornografie, die reale Handlungen an Kindern zeigen, strafbar. Aber auch wenn gar keine Kinder beteiligt sind, kann der Straftatbestand erfüllt sein.

Dies ist vor allem in der Konstellation der Fall, in denen nichtkindliche Darsteller den Eindruck erwecken, dass sie noch Kinder (unter 14 Jahren) seien. Kann aus dem Erscheinen und dem Zusammenhang geschlossen werden, dass es sich um Kinder handeln soll, ist der Straftatbestand bereits erfüllt.

Sind die Darsteller dagegen noch Kinder, erwecken jedoch den Eindruck bereits älter zu sein, bleibt die Strafbarkeit grundsätzlich bestehen. In diesen Fällen kann die Strafverteidigung aber am fehlenden Vorsatz ansetzen, wenn der Betrachter davon ausging, dass es sich nicht um Kinder handelte.

Verbreitung oder Besitz von kinderpornografischen Comics und Mangas?

Bei fiktiver Kinderpornografie muss strikt zwischen der Verbreitung und dem Besitz unterschieden werden. Bei der Verbreitung von Comics und Mangas, die sexuelle Handlungen an fiktiven Kindern beinhalten, ist eine Strafbarkeit meist gegeben.

Der reine Besitz solcher Comics ist dagegen noch nicht automatisch strafbar, denn nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich um ein „tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen“ handeln. Dies ist bei Comics und Mangas in der Regel nicht gegeben.

Der Wortlaut verlangt aber auch hier nicht, dass die sexuellen Handlungen tatsächlich stattgefunden haben. Es reicht aus, dass die Darstellung „wirklichkeitsnah“ ist, dies kann auch bei einer fiktiven Darstellung (beispielsweise mit älteren Scheindarstellern) schnell der Fall sein. Das Bundesverfassungsgericht verlangt jedoch, dass ein objektiver Betrachter eindeutig zum Schluss kommen müsse, dass zumindest ein Darsteller ein Kind sei.

Also alles recht schwierig und bei dem ganzen Jurasprech blick ich so oder so nicht so ganz durch. Bin halt 1 Dummkopf.

Aber ich behaupte dennoch das Rainerle keine KiPo etc. hat. Um da ran zu kommen ist der Fettsack zu dämlich außer Leute wie BasedGod haben es ihm mal zugeschickt und er hat es nie gelöscht. Ansonsten denke ich eher weniger das er dieses im Besitz hat und diese Anschuldigung kommt ja nicht das erste Mal und ich wage mal zu behaupten das wenn er sowas hat und die Haider es gesehen haben das die Polizei längst davon wüsste und auch was unternehmen würde. Außerdem kommts ja von den Telegram und da bin ich mir absolut nicht sicher ob da nicht was faul ist.


Kurz und einfach erklärt:

Besitz:
1) real life Pornos mit Kindern: immer strafbar
2) real life Pornos mit ü18 Schauspielern die Kinder darstellen: kann strafbar sein, kommt auf den Einzelfallan
3) Comic Porno mit Kindern: kann strafbar sein, kommt auf das Material an, aber generell eher nicht strafbar

Verbreitung:
1) immer strafbar
2 + 3) meistens strafbar

Wenn Reiner also wirklich irgendwelche gemalten KiPo Comics aus Asien auf dem Rechner hat, greift "Besitz 3)".
 
Da die Bilder eindeutig nur Lolicon, also Mangas sind, sind sie nicht wirklichkeitsnah, damit dürfte hier keinerlei Rechtsübertretung stattgefunden haben, denn ich habe Rainer nie KiPo verbreiten sehen.
Verbreiten die Haiderkaschber dieses Material gerade über deren ominöse Cloud? In dem Falle sollte dies bitte mal einer melden. Die Typen gehen mir auf den Sack, und sie machen sich hier eindeutig strafbarer als der Oger.
 
Da die Bilder eindeutig nur Lolicon, also Mangas sind, sind sie nicht wirklichkeitsnah, damit dürfte hier keinerlei Rechtsübertretung stattgefunden haben, denn ich habe Rainer nie KiPo verbreiten sehen.
Verbreiten die Haiderkaschber dieses Material gerade über deren ominöse Cloud? In dem Falle sollte dies bitte mal einer melden. Die Typen gehen mir auf den Sack, und sie machen sich hier eindeutig strafbarer als der Oger.
Das ist so nicht ganz richtig. Lolicon also Mangas in denen Kinder in sexuellen Posen bzw. sogar nackt dargestellt werden sind in der Regel strafbar. Zumindest ist das so meine Auffassung.

Der gude Solmecke hatte dazu schon in diesem Video mal was gesagt WBS - Youtube das Video ist aber mittlerweile 4 Jahre alt von daher kann die Sachlage sich auch schon geändert haben. Ich habe auch noch nie gesehen das der Dicke in Richtung KiPo oder Lolis was geteilt hat (bzgl. Lolis kann ich mich natürlich auch irren? Weiß ja nicht das der so an Bilder ins Netz geblasen hat) auch wenn er sicherlich die Tendenz dazu hat. Lolis könnte natürlich sehr gut möglich sein da sie im Gegensatz zu KiPo schon relativ einfach zu finden sind teils auch auf Platformen wie Twitter etc.

Aber naja da diese ganzen Sachen von den Telegram Spastis kommt bin ich mir bezüglich des Wahrheitsgehaltes so oder so nicht sicher. Meine Divise lautet abwarten und Tee trinken.

Bin übrigens auch mal so frei und übernehme so mehr oder weniger den Job von @roombutt bzw. helfe ihm damit ein bisschen. (Werde nicht alles aus deren Channel posten da manches schon ziemlich langweilig ist)

Werde auch dann wie gewohnt Updates hier hinzufügen (Falls Jersh seine Software es zulässt)
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Dailymotion Link || Die anderen 2 Videos werden noch archiviert / nachgereicht.

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Instagram Link (Gibt kein Archiv weil Instagram maximal behindert ist und ich grad zu faul bin irgendwas besseres zu suchen)
 
ODER:
Ich habe nicht überprüft, bei welcher Bank Reiner ist. Evtl. ist er bei einer Sparkasse. Ich bilde mir zumindest ein, dass er es ist.
Die Sparkassen haben ihre AGB vor einiger Zeit aktualisiert und man musste dem zustimmen. Wer das nicht tat, der wird aktuell gekündigt. Zumindest ist das in Berlin gerade der Fall. Ich weiß nicht, wie es bundesweit ist. Aber möglicherweise ist er in diese Problematik rein gelaufen.
Ich bin auch bei einer Sparkasse, für die Bestätigung der neuen AGB hatte ich noch Zeit bis Anfang Juni 2023, kann aber durchaus sein dass das nicht alle Sparkassen so handhaben.

Das mit den Steuerschulden glaube ich erst, wenn es dafür handfeste Beweise gibt. Zum Beispiel einen in die Kamera schreienden Reiner oder eine Verhandlung wegen Steuerquatsch. Gott, wäre das lustig, wenn sie ihn am Ende wegen nicht-gezahlten Steuern ficken und wegsperren.
Die angeblichen 13k Einkommenssteuer Nachforderung aus deinem vorherigen Post wären aber ein echtes Problem für den Ruiner, falls sich das so bewahrheiten sollte, könnte dann durchaus noch was von der Arge nachkommen in Form von Rückzahlungsforderungen etc. weil er ja offensichtlich Stütze/andere Sozialleistungen bezogen hat und Einkommen nicht angegeben hat.
Ein Basiskonto kann auch ein Pfändungsschutzkonto sein.
Nicht wirklich, ein Pfändungsschutzkonto muss der Kontoinhaber explizit bei seiner Bank beantragen, das gibts nicht automatisch.
Nachdem wir hier aber über den Ofenkäse Oger reden würde es mich aber wirklich nicht wundern wenn er selbst dazu zu faul war.
Erklärt aber trotzdem noch nicht die Konto Kündigung.
Wenn wir den IQ aller Vollzeithaider zusammenzählen, schaffen wir es dann auf Zimmertemperatur zu kommen?
Das ist jetzt eine rhetorische Frage, oder? :story:
 
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Der gude Solmecke hatte dazu schon in diesem Video mal was gesagt WBS - Youtube das Video ist aber mittlerweile 4 Jahre alt von daher kann die Sachlage sich auch schon geändert haben.
Der Knackpunkt ist der Begriff "Wirklichkeitsnah", wie Solmecke ja selbst herausstellte. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen, wie etwa, dass man dem Material entnehmen könnte, dass sich hier ein Fall tatsächlich und wirklich irgendwo auf der Welt so zugetragen hat. Sprich, ein von einer AI gedeepfaktes Video würde dazu zählen, da für den Normalmenschen nicht von einem künstlichem Produkt unterscheidbar.
Ein Manga hingegen kann sich eindeutig so nicht irgendwo zugetragen haben, da es gezeichnet ist. Nach meiner Rechtskenntnis soll der Besitz von erkennbar künstlichem KiPo ja eben nicht strafbar sein, sondern nur dessen Verbreitung. Man will halt niemanden wegsperren, weil er selbst bei sich Zuhause ein paar perverse Zeilen schreibt, oder zeichnet. (Lustigerweise gibt es Werke hierzulande, die man durchaus literarisch als KiPo bezeichnen könnte, und die dennoch straffrei verbreitet werden dürfen. Man lese sich nur mal Stephen Kings IT gegen Ende durch.)

Ich bin allerdings kein Anwalt, und habe auf die Schnelle dazu Online auch sehr unterschiedliche Meinungen gefunden. Für meine Begriffe hat sich der Oger hier aber noch nicht strafbar gemacht.
 
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Der Knackpunkt ist der Begriff "Wirklichkeitsnah", wie Solmecke ja selbst herausstellte. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen, wie etwa, dass man dem Material entnehmen könnte, dass sich hier ein Fall tatsächlich und wirklich irgendwo auf der Welt so zugetragen hat. Sprich, ein von einer AI gedeepfaktes Video würde dazu zählen, da für den Normalmenschen nicht von einem künstlichem Produkt unterscheidbar.
Ein Manga hingegen kann sich eindeutig so nicht irgendwo zugetragen haben, da es gezeichnet ist. Nach meiner Rechtskenntnis soll der Besitz von erkennbar künstlichem KiPo ja eben nicht strafbar sein, sondern nur dessen Verbreitung. Man will halt niemanden wegsperren, weil er selbst bei sich Zuhause ein paar perverse Zeilen schreibt, oder zeichnet. (Lustigerweise gibt es Werke hierzulande, die man durchaus literarisch als KiPo bezeichnen könnte, und die dennoch straffrei verbreitet werden dürfen. Man lese sich nur mal Stephen Kings IT gegen Ende durch.)

Ich bin allerdings kein Anwalt, und habe auf die Schnelle dazu Online auch sehr unterschiedliche Meinungen gefunden. Für meine Begriffe aber hat sich der Oger hier aber noch nicht strafbar gemacht.
man muss dabei auch immer dran denken was die intention hinter der kriminalisierung ist. beim verbot von kinderpornographie geht es hauptsächlich darum dass bei der produktion kinder aufs schwerste misshandelt werden, das produkt eines derart abscheulichen verbrechens soll entsprechend geächtet werden.
bei lolicon comics/cartoons entfällt das aber komplett, da kommt bei der produktion niemand zu schaden. selbst wenn es prinzipiell strafbar ist, ist jedem richter und staatsanwalt klar dass es sich dabei verglichen mit echtem kp material um völlig banale kleinigkeiten handelt.
die leute bei den strafvervolgungsbehörden die in diesem bereich arbeiten sind in erster linie daran interessiert, menschenhändler und kinderschänder dingfest zu machen, nicht fette versager einzulochen weil sie auf fantasiebilder abwichsen.
 
Ich hatte gerade dieses Video auf der YouTube-Startseite. Es ist vom YT-Kanal "Intersting Stuff From Around The World" und ist quasi eine Zusammenfassung des Games (ca. 35min lang).

Ich habe es mir nicht komplett angeschaut, weil es diverse Fehler enthält. Dinge werden in einem falschen Zusammenhang gebracht und Dinge werden ausgelassen. Dazu ist das Sentiment sehr auf "Rainer, the victim" gemünzt. Es wurde von ein Engländer gemacht, deshalb lässt sich manches davon evtl. durch die Sprachbarriere erklären und das der Macher des Videos das Game ziemlich sicher nie selbst live verfolgt hat (schon gar nicht von Beginn an). Andererseits hat es Dankula relativ gut hinbekommen, das Game darzustellen, also greift die Erklärung nur bedingt.
Meine Empfehlung: eher nicht zu empfehlen.

Da aber viel Haider-Content und viele Besuchsvideos und anderer Kram über die Jahre gelöscht wurden, mag es evtl. ein netter Throwback für den einen oder anderen hier sein.

 
Ich hatte genau das vor 1 Minute auf der YouTube-Startseite und wollte es hier posten. Welch Zufall!

VERSCHWINDE AUS MEINEM YOUTUBE-ACCOUNT! SOFORT!


Ernsthaft: Tatsächlich ein wilder Zufall, da das Video selbst schon etwa 2 Monate alt ist. Auch der Großteil der Kommentare ist etwa gleich alt. Es kommen zwar immer noch aktuelle Kommentare rein und der Uploader reagiert auch hier und da. Man könnte also vermuten, dass das Video immer noch irgendeinen Aktualitäts-Push im YT-Algorithmus erlebt. Aber das wird dadurch ad absurdum geführt, da ich es auf der Startseite eines von vielen YT-Accounts hatte und ausgerechnet auf einem, mit dem ich keinem Drachengame-Content folge oder anschaue.
Es ist also wirklich seltsam. YT bleibt mystisch.
 
Andererseits hat es Dankula relativ gut hinbekommen, das Game darzustellen, also greift die Erklärung nur bedingt.
Zur Erinnerung: Dankula ist ziemlich früh auf den Zug aufgesprungen, ca. in der Mitte der Drachenlordgeschichte Stand heute, zwei Monate vor dem Schanzenfest und damit früher als die deutschen Mainstreammedien von Drachenlord gehört haben. Er hatte schon damals sehr viele deutschsprachige Zuschauer, die ihm geholfen haben und die Lore erklärt haben. Da ist es dann einfacher zu erklären, weshalb er einen viel besseren Zugang zu der Geschichte hat und die Fassetten vom Drachengame besser versteht. Trotzdem hätte sich der Engländer ein bisschen mehr Mühe geben können beim Factchecken. Naja, hat er halt die Kommentarspalte voll mit Deutschen, die ihn korrigieren, auch ein Weg in die Recommandations zu kommen. Von dem her erfolgreich nach oben getaumelt.
 
Laut Schanzenwatch gibt es einen neuen Porno-Blog, der aber auch schon wieder offline gegangen ist:

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Drachenchronik listet den Blog inzwischen auch auf:
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Ich kann es nicht bestätigen, da ich den neuen Porno-Blog nicht mit eigenen Augen gesehen habe.

Dafür ist der Escort-Blog, den Reiner am 9. Januar diesen Jahres erstellt hat, wieder zurück online:


Die nachfolgenden Screenshots sind von heute, dem 27.02.2023.
Archiv nicht möglich, da für den Blog die Altersverifizierung aktiviert wurde


"Startseite"
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"Willkommen zu Drachenlord Escort"
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"Preise und Dienste"
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"Zusätzliche Angebote"
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Gab es das Angebot schon damals im Januar, dass er vollgewichste Klamotten und Sextoys angeboten hat?
 
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man muss dabei auch immer dran denken was die intention hinter der kriminalisierung ist. beim verbot von kinderpornographie geht es hauptsächlich darum dass bei der produktion kinder aufs schwerste misshandelt werden, das produkt eines derart abscheulichen verbrechens soll entsprechend geächtet werden.
bei lolicon comics/cartoons entfällt das aber komplett, da kommt bei der produktion niemand zu schaden. selbst wenn es prinzipiell strafbar ist, ist jedem richter und staatsanwalt klar dass es sich dabei verglichen mit echtem kp material um völlig banale kleinigkeiten handelt.
die leute bei den strafvervolgungsbehörden die in diesem bereich arbeiten sind in erster linie daran interessiert, menschenhändler und kinderschänder dingfest zu machen, nicht fette versager einzulochen weil sie auf fantasiebilder abwichsen.
So wie ich die Behörden kenne werden die nen Teufel tun und sowas verfolgen, selbst wenn es illegal wäre/ist. Die wollen ihre Vorgänge abschließen, und sowas ist sinnfreier Müll, der nur die Arbeitsabläufe blockiert.
Sorry aber kein Staatsanwalt, kein Richter und kein Polizist der Welt will seine Arbeitskraft damit verschwenden Comicfiguren zu verteidigen. Die werden sich da verarscht vorkommen.


Und jetzt lasst den Twitter-Müll bei Twitter, die verfolgen doch regelmäßig irgendwelche Lolicons (und dann kommt raus, dass die Verfolger selbst hunderte Lolicon-Bilder in ihren Likes haben)
Das ganze Thema erinnert mich sowieso nur an Ted Haggard, der schwerst gegen Homosexualität und Drogen gewettert hat, nur um später mit ner männlichen Nutte und zwei Kilo Koks aufgefunden zu werden.
 
>Besitz nicht direkt strafbar
>Verbreitung immer strafbar
>Haider verbreiten es untereinander um Reini wegen Besitz anzuschwärzen

Wenn wir den IQ aller Vollzeithaider zusammenzählen, schaffen wir es dann auf Zimmertemperatur zu kommen?
Zimmertemperatur is bei mir eher so richtung 16°C und ich glaube trotzdem nicht, dass wir so hoch kommen.
 
War gestern zu faul daher schieb ich den Telegram Scheiß von gestern nach.

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