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- Jul 6, 2022
Naja, wie gesagt, an diesem Punkt schließe ich wirklich nichts mehr aus. Die Autoren sind mal wieder in Hochform.
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das würde vorraussetzen, dass Rainer sich das leisten kann. Und selbst wenn wir GANZ großzügig die 27k für den Ranger ansetzen wäre Rainer zu diesem Zeitpunkt schon in nem Bereich wo ER das nicht mehr könnte, dank seines losen Umgang mit Geld.Oder Reiner hat neue Geräte. Das ist nicht verboten. Er darf sich neue Geräte beschaffen, wenn die Cops Sachen mitnehmen.
Rainer könnte sich auch einfach malwieder mit dummem Plunder verschulden.das würde vorraussetzen, dass Rainer sich das leisten kann. Und selbst wenn wir GANZ großzügig die 27k für den Ranger ansetzen wäre Rainer zu diesem Zeitpunkt schon in nem Bereich wo ER das nicht mehr könnte, dank seines losen Umgang mit Geld.
Naja ne, nicht zwangsweise. Da gibt es einen haufen hilfreicher tools für und solche "Tricks" wie Dateierweiterung ändern oder in irgendwelchen Verzeichnissen verstecken bringen da absolut nichts. Es ist auch sogar so das das verbreitete Kinderpornographie-Material Filehostern und Stellen wie Justiz bekannt sind und die eine Hash-Datenbank haben die die einfach mit Festplatteninhalten in einem Durchlauf vergleichen, da muss dann durch die 5 TB and normaler Pornographie wo sich vielleicht 20 MB kinderporno-Bilder verstecken kein Mensch von Hand durchklicken. (passiert aber trotzdem auch noch obendrauf) Das geht alles mittlerweile sogar schon ziemlich automatisch.Eine oder mehrere Festplatten von mehreren Terrabyte durchsuchen, die vielleicht auch noch verschlüsselt sind oder auf denen das, was man sucht in irgendwelchen absurden Unterverzeichnissen versteckt ist, mit möglicherweise geänderten Dateiendungen, dauert ein Weilchen. Dazu kommt dann ja noch das Abgleichen, ob die Bilder tatsächlich strafbewehrt sind, sprich: ist das Mädel im Video nun 15 oder vielleicht doch volljährig gewesen? Der wird, wenn überhaupt zutreffend, diesen Dreck ja wohl nicht unter C:/BORNO/GEILE KINDER gelagert haben. Abwarten. Dafür werden sie sicher gründlich suchen, und ihm wär´s allemal zuzutrauen, dass die da mit irgendwas fündig werden.
Wäre halt interessant zu wissen, ob die wenn er wegen CP angezeigt wurde und die den Rechner in erster Linie daraufhin untersuchen auch auf andere Sachen achten, die nicht in ihr Ressort fallen, aber dennoch interessant/strafrechtlich relevant sind. Weitere Beamtenbeleidigungen in Schriftform z.B. oder Schriftliches zu seinem Steuergebaren.
Edit: Ist der Besitz von "Snuff"-Videos überhaupt strafbar?
das würde vorraussetzen, dass Rainer sich das leisten kann. Und selbst wenn wir GANZ großzügig die 27k für den Ranger ansetzen wäre Rainer zu diesem Zeitpunkt schon in nem Bereich wo ER das nicht mehr könnte, dank seines losen Umgang mit Geld.
Ist bei seinem Blog ja auch der Fall. Meines Wissens nach verlangt Blogger keine harte Verifikation durch Personalausweis-Scan, um zu bestätigen, dass du 18 bist. Und jeder mit Google Account kann deinen Blog lesen. Das gilt definitiv als öffentlich.
Zu Loli hatte ich schon vorher was geschrieben haste aber bloß überlesen du Kagghaider.Da du die Frage gestellt hast @Atomkrieg ab wann etwas als "öffentlich zugänglich" gilt, das kommt ganz darauf an wie die Staatsanwaltschaft das auslegt.
Ich habe schon mitbekommen dass Leute wegen Volksverhetzung vorgeladen wurden, weil sie gewisse Dinge in Foren gepostet haben, die nur für Mitglieder sichtbar waren. Galt schon als "öffentlich" da theoretisch jeder ein Mitglied werden konnte (auch wenn von Admin-Seite aus vetting betrieben wurde), also die Gruppe der Adressaten nicht geschlossen war.
Ist bei seinem Blog ja auch der Fall. Meines Wissens nach verlangt Blogger keine harte Verifikation durch Personalausweis-Scan, um zu bestätigen, dass du 18 bist. Und jeder mit Google Account kann deinen Blog lesen. Das gilt definitiv als öffentlich.
Aber welche der Inhalte wären in diesem Fall problematisch? Pornoseiten kommen auch mit einem "ich bin 18, schwör!" Button durch.
Volksverhetzende Inhalte hat er in seine Schmuddelgeschichten meines Wissens nicht eingebaut.
Pornogeschichten an sich sollten mit dem "bin 18" Knopf in Ordnung gehen, sonst wären viele Pornoseiten noch härter im Arsch als er.
Bleiben die Stories, in denen Minderjährige vorkommen. Auch wenn es nur geschriebene fiktionale Texte sind bin ich mir ob deren Legalität nicht 100%ig sicher.
Auf Amazon kannst du auch Pornogeschichten verkaufen. Kann sogar sehr lukrativ sein. Aber alles mit Minderjährigen ist ein absolutes no-go. Schon überhaupt ein Kind als Nebencharakter in einer Nicht-Sex-Szene auftreten zu lassen wird von Amazon nicht gerne gesehen.
Wie sieht es eigentlich mit Loli-Cartoons in Deutschland aus? Erlaubt oder nicht? Kenne mich mit dem ganzen Hentai-Kram überhaupt nicht aus (der einzige Kulturimport aus Japan, den ich mag, sind Kurosawa-Filme), aber meine mal gehört zu haben dass einige Länder Loli-Hentai als KiPo einordnen.
Kann mir gut vorstellen dass rein textbasiertes Material ebenfalls rechtlich fragwürdig sein könnte.
Das ist in diesem Fall eine wichtige Frage.
Wann gilt nach deutschem Recht etwas als KiPo, und was kann als KiPo gelten?
Muss es ein Realfilm sein?
Sind Zeichnungen auch schon straffähig?
Wenn auch Zeichnungen, wie sieht es dann mit Texten aus?
Riesige Grauzone. Frag drei Anwälte, krieg fünf Antworten. Bei Besitz hat man aber wohl deutlich bessere Chancen als bei Verbreitung oder echter Kipo.Wie sieht es eigentlich mit Loli-Cartoons in Deutschland aus? Erlaubt oder nicht? Kenne mich mit dem ganzen Hentai-Kram überhaupt nicht aus (der einzige Kulturimport aus Japan, den ich mag, sind Kurosawa-Filme), aber meine mal gehört zu haben dass einige Länder Loli-Hentai als KiPo einordnen.
Kann mir gut vorstellen dass rein textbasiertes Material ebenfalls rechtlich fragwürdig sein könnte.
Das ist in diesem Fall eine wichtige Frage.
Wann gilt nach deutschem Recht etwas als KiPo, und was kann als KiPo gelten?
Muss es ein Realfilm sein?
Sind Zeichnungen auch schon straffähig?
Wenn auch Zeichnungen, wie sieht es dann mit Texten aus?
Bezüglich "textuelle Kinderpornografie" gibt eine schnelle Google-Suche folgendes her: [klick].Das ist in diesem Fall eine wichtige Frage.
Wann gilt nach deutschem Recht etwas als KiPo, und was kann als KiPo gelten?
Muss es ein Realfilm sein?
Sind Zeichnungen auch schon straffähig?
Wenn auch Zeichnungen, wie sieht es dann mit Texten aus?
Und Herr Müller hat dann eigenhändig das PC-Gehäuse geöffnet und keine Pornographie entdeckt. Das würde dann die abartige Geschwindigkeit erklären, mit der er seine Technik ja offensichtlich zurückbekommen hat.Ich vermute fast, dass statt einer HD da einfach mal die Polizei vorbeikam und der Dicke kooperiert hat. Würde erklären, warum das so schnell lief.
Von Geräte zurück hab ich nichts gesagt.Und Herr Müller hat dann eigenhändig das PC-Gehäuse geöffnet und keine Pornographie entdeckt. Das würde dann die abartige Geschwindigkeit erklären, mit der er seine Technik ja offensichtlich zurückbekommen hat.
der einzige Kulturimport aus Japan, den ich mag, sind Kurosawa-Filme
Du nicht, aber irgendwer hier meinte wohl, dass das Zeugs wieder da ist. Und wenn dem so wäre, fände ich das etwas verwunderlich. Normalerweise dauert sowas Wochen/Monate und da wird auch keine Rücksicht drauf genommen, dass man das Zeugs eventuell braucht um seiner Arbeit (nicht Rainer´s YT-Clownerie) nachzugehen. Also sollte er den Kram allen Ernstes bereits zurückhaben, kann ich mir nicht vorstellen, dass da wirklich Fachleute gesucht haben sollen.Von Geräte zurück hab ich nichts gesagt.
Du hast noch nie bei der Dorf Polizei gearbeitet oder? Ich kann dir sagen als jemand der dort einen Kollegen sitzen hatte.Naja ne, nicht zwangsweise. Da gibt es einen haufen hilfreicher tools für und solche "Tricks" wie Dateierweiterung ändern oder in irgendwelchen Verzeichnissen verstecken bringen da absolut nichts. Es ist auch sogar so das das verbreitete Kinderpornographie-Material Filehostern und Stellen wie Justiz bekannt sind und die eine Hash-Datenbank haben die die einfach mit Festplatteninhalten in einem Durchlauf vergleichen, da muss dann durch die 5 TB and normaler Pornographie wo sich vielleicht 20 MB kinderporno-Bilder verstecken kein Mensch von Hand durchklicken. (passiert aber trotzdem auch noch obendrauf) Das geht alles mittlerweile sogar schon ziemlich automatisch.
Persönliche, subjektive Meinung: Wenn das tatsächlich der Grund ist warum die Maschinen eingezogen worden sind, dann wird es nicht wegen dem Pornoblog sein. Da ist mehr im Busch. Es wird spannend.