Denkst du er kann so wie Chris-Chan ein Schleppschiff bekommen?
Ich bin zwar nicht gefragt worden, gebe aber mal trotzdem meinen Senf dazu. Vielleicht hilft’s ja.
Momentan ist es sehr, sehr unwahrscheinlich, dass Rainer auch nur langfristig einen Anspruch auf die Einstufung als Schwerbehinderter entwickeln wird – was in seinem Falle auch andere Leistungen des Versorgungsamtes einschließen würde. Eine Erwerbungsminderungsrente scheidet ebenfalls aus, weil er nicht einmal die Mindestkriterien erfüllt (min. 3 Jahre vor Eintritt beitragspflichtig beschäftigt ODER schwerer Arbeitsunfall). Damit bliebe nur die Grundsicherung – und die hat er ja schon. Das ist alles, was eventuell als „tug boat“ in Frage käme. Ferner kommt hinzu, dass Rainer de facto wenigstens 3 h am Tag arbeitsfähig wäre – die Qualität der Arbeit wäre hierbei wurscht. Selbst wenn er nur 3 h im Kostüm in der Geisterbahn rumhocken täte, so wäre das völlig ausreichend. Das ist der ARGE egal. Solange hypothetisch die Arbeitsfähigkeit gegeben ist, ist jede Erwerbsminderung vom Tisch.
Wenn ich mich recht entsinne, war er mal über eine Zeitarbeitsagentur beschäftigt, d. h. er war wenigstens Minijobber oder gar komplett sozialversicherungspflichtig. Das würde allerdings auch bedeuten, dass nun ein Antrag auf Einstellungsprüfung für eine Behindertenwerkstatt zu 95% abgelehnt werden würde.
Wegen der Schwerbehinderung: Mit der Überarbeitung des DSM/ICD 2018 wurden in Deutschland die Gradanerkennungen bestimmter Erkrankungen heruntergestuft. Wer früher beispielsweise mit einer Asperger-Diagnose schnell über den magischen Behinderungsgrad von 50 GdB kam (erst hier gibt’s Nachteilsausgleich), kann 2019 teilweise noch nicht einmal erwarten, dass er 20 GdB bekommt. Mittlerweile muss genau bewiesen werden, dass es aufgrund einer Autismus-Spektrum-Störungen zu schwersten Nachteilen im Alltag kommt. Wer beispielsweise verheiratet ist und einer Arbeit nachgeht – und sei es nur das Auffüllen der Regale im Supermarkt für 20 Wochenstunden – kann in der Regel jegliche Einstufung vergessen. Anders sieht es aus, wenn weitere Krankheiten/Störungen dazu kommen, z. B. Depression, Intelligenzminderung, etc., aber selbst da ist es schwer, an die 50 GdB zu kommen. Dies muss dann alles minutiös bewiesen werden.
Chronische Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, usw. berechtigen generell nicht zur Einstufung als Schwerbehinderter, es sei denn, die chronische Erkrankung ist Folge eines ursächlichen gesundheitlichen Problems, welches der Betroffene nicht zu verantworten hat. Das wäre beispielsweise bei einem Bäcker der Fall, der aufgrund einer Mehlstauballergie schwerstes allergisches Asthma entwickelt hat. Die meisten Schwerbehinderten, die chronisch krank sind, haben ihren Grad durch ihre chronische Erkrankung sozusagen „aufgekoffert“, aber das Grundproblem ist ein anderes gewesen. Es gibt zwar immer wieder Zeitungsartikel, die suggerieren, dass jemand, der „nur“ seinen Diabetes oder „nur“ seine Migräne hat, eine solche Einstufung über 50 GdB bekäme, aber dies stimmt so nicht bzw. ist stark irreführend. Die Kriterien, um als „schwer chronisch krank“ eingestuft zu werden, sind sehr hoch und weder der MDK noch der sozialmedizinische Dienst verschenken etwas.
Tl;dr: Nope, Rainer kriegt nichts außer Hartz IV.