Vom Gerichtsvollzieher erwarte ich erstmal nicht soviel. Die sind grundsätzlich vorsichtig wenn es um Querulanten und offensichtliche Geisteskranke geht, und schicken solche fälle zurück zum Gericht mit der Bitte die Prozessfähigkeit des Schuldners eindeutig festzustellen. - Da kann der Dicke sich dann auf Besuch vom Gesundheitsamt freuen.
Falls er den nicht reinlässt, rufen die das Ordnungsamt, und die rufen dann den Notarzt, und der ruft dann die Polizei, und die rufen dann Verstärkung, und dann geht es in die Forensik.
Da gibt es dann Besuch vom Richter, der bestellt einen Betreuer, und der bezahlt dann mit Dickerchens Geld.