Wird sich dann auch gut vor Gericht machen, wenn er in der Schanze hocken bleiben sollte und vom Gerichtsvollzieher 1 Monat vor der Verhandlung geräumt werden muss lol.
Wenn er dumm genug ist, in der Schanze zu bleiben, dann fliegt ihm das derart um die Ohren, den Knall hörste bis Lettland.
Alle Möglichkeiten sind ähnlich kacke, die Zusammensetzung der Fäkalien variiert aber:
- die Gemeinde/der Käufer wirft ihn mit Gerichtsvollzieher raus (sowas dauert aber lange) und Rainer muss mal eben flugs seinen ganzen Mist irgendwie verklappt kriegen und hat dafür keine Zeit. Evtl. kommt auch direkt der Entrümpler und Rainer's Ramsch geht ohne Umweg in die Erddeponie. Rainer darf sich vor Gericht anhören, dass er bei der Hauptverhandlung dreist gelogen hat, denn er war weder reuig, noch hat er sich an seinen Teil vom Kaufvertrag des Hauses gehalten. Die strafmildernden Umstände sind passé und es gibt hart auf den Sack. Ausserdem wäre er etzala Hausbesetzer, das gibt bis zu ein Jahr Haft extra (oder das Gericht greift ihm dick in die vom Hausverkauf dürftig gefüllten Taschen).
- die Gemeinde will ihn loswerden, aber kriegt ihn ums Verrecken nicht aus dem Haus bis zum Gerichtstermin. Im Endeffekt wie oben, nur dass Rainerle noch beschissener vor dem Richter dasteht, wenn er noch immer im Haus hockt und sich gegen die Räumung wehrt. Vollstreckung der Haftstrafe nach der Verhandlung wird mit Hinblick auf Hauseigentümer Interessen auf die kürzest mögliche Zeit angesetzt. Bonuspunkte, wenn die Gemeinde die Entrümplung durchsetzt, während Rainer bei den Nürnberger Prozessen vorspricht.
- selbst wenn die Gemeinde/der Käufer ihn in den Räumen duldet bis zur Verhandlung, besteht ja immernoch das Problem, dass die strafmildernden Umstände, er wolle ja das Dorf verlassen usw., dahin sind. Richter wird das nicht witzig finden, aber zumindest kriegt Rainerle nicht noch eins auf den Deckel wegen Hausfriedensbruch.
Ich glaube auch nicht daran, dass das so "Ok" für die Gemeinde sein wird, dass Rainer da drin bleibt, weil man das bestimmt als Wohnrecht auslegen kann.
Bin jetzt kein Jurastudent oder so, aber jemanden, dem man mal ein Wohnrecht eingeräumt hat, kann man glaube ich nicht so schnell loswerden, wie einen faulen Hausverkäufer.
Wohnrecht gibt's wohl nur, wenn es vertraglich festgehalten wurde und um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, muss es notariell beglaubigt sein. Gilt insbesondere, wenn ein Auszugstermin im Kaufvertrag festgelegt wurde (und das scheint es ja zu sein, wenn da der 5.1. als Stichtag rumschwirrt). Wenn Rainerle in der Bude hocken bleibt, kriegt er nur notariell beglaubigte Schwarzschimmelsporen, sonst nichts. Aber selbst dann wird es 'ne langwierige Sache, ihn aus der Bude zu wuchten, weil so ein Gerichtsvollzieher nebst Räumungsanweisung seine Zeit braucht.
Wenn die Gemeinde im Vertrag nichts dazu geregelt hat, wird es wohl wie eine Mietsache behandelt, dann kriegt man Rainerle nur sehr mühsam aus der Schimmelschanze. Je mehr er sich querstellt, umso länger kann er da wohnen und umso lustiger wird's vor Gericht.
Ich geh mal sehr fest davon aus, dass der Käufer den Vertrag sehr deutlich zu seinen Gunsten gemacht hat. Da ist definitiv aufgeführt, dass ein Auszug bis 5.1. erfolgen muss, dass bei Nicht-Auszug ein Wohnrecht oder ein Status vergleichbar mit einem Mietverhältnis kategorisch ausgeschlossen ist, dass Rainerle a juristische Watschn bekommt, wenn er nicht auszieht und so weiter... Wenn nicht, dann ist der neue Eigentümer ein würdiger Nachfolger für den Titel "Größter Dorfdepp der Gegend", sobald Rainer in die Mannerstraße einzieht.
Der wird doch eh nicht so weit kommen da er sicherlich kein Reisepass hat und zu dumm dafür ist einen zu beantragen.
"Was solln des heissne, I brauch a feschde Adressä? Da schdehd doch
Fodd Räbter Kaufland Paggplads E'mskirchne du Kaschber!"