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- May 27, 2019
Betreuung durch einen durch das Betreuungsgericht bestellten Betreuer wäre durchaus möglich, aber Entmündigung also Geschäftunfähigkeit (Für bekloppt erklärt werden) nach 104 BGB kannste vergessen, da müsste er schon wirklich dement oder grenzdebil sein.Es muss noch ein Plottwist her! Er muss vor Gericht für bekloppt erklärt werden und dann war der Auszug und Verkauf "illegal", die Folge er darf wieder einziehen und die Gemeinde muss Ihm eine neue Schanze hinbauen!
Was würde ich lachen![]()
Solange Ruiner noch zur freien Willensbildung in der Lage ist, haste mit 104 BGB keine Chance, die Hürden sind seit dem Fall Mollath so hoch, da müsste Ruiner wirklich an Alzheimer, Schizophrenie etc. erkranken um damit durchzukommen.
Auf gut Deutsch: Für den Jagdschein ist er noch nicht deppert genug.