*Brechend* *Brechend*
Bis März? Sollte nicht ab Januar Ruhe einkehren, oder hat da jemand die Realität mal wieder etwas bunter ausgemalt als sie tatsächlich ist?
Ist ja putzig, Emskirchen will malwieder lustige Regeln durchboxen, die mal sowas von keinerlei Bewandnis haben, wenn es um Rainerle geht.
1.1 is hinfällig, weil man nur vor dem Winklerschen Anwesen stehen muss, um den Oger zu provozieren. Wenn's mit Rufen nicht geht, kann man sicher Plakate und Banner benutzen. Ausserdem: "unzumutbare Belästigungen" sind zu unterlassen, wirft doch die Frage auf, ob "zumutbare" dann ok sind lmao.
1.2 Ist im Prinzip sowieso schon raus, weil man in Deutschland ohnehin nicht mit sowas rumrennen darf.
1.3 Man darf keine Vermummungsgegenstände mit sich führen, also keine Skimasken, Schlauchschals usw... aber Coronamaske darf man tragen. Wundervoll.
1.4 Verbot von Menschengruppen ab 8 Personen, sprich: 2 Autoladungen voll Hongispongis dürfen da nach wie vor herumtollen. Solange die nicht rumkrakehlen oder Sachschäden verursachen, dürfen die das. Mit Blick auf Punkt 1.5 kann die Polizei die nichtmal zum gehen auffordern, solange die nichts verbotenes tun.
1.5 ist auch der Kracher. Platzverweise in Bayern darf es nur geben, wenn durch den Platzverweis eine Straftat verhindert oder ein bedeutendes Rechtsgut geschützt wird und die Polizei braucht dafür einen begründeten, spezifischen Verdacht. Würde mMn nahelegen, dass man viele Platzverweise im Nachhinein einfach anfechten kann, immerhin ist "den Oger nerven" allerhöchstens eine OWi, aber keine Straftat. In Deutschland kann man auch keinem verbieten, die Straße da langzuschlendern oder mal kurz vor dem Haus zu verschnaufen, die Polizei kann dich bitten zu gehen und das auch mit Nachdruck einfordern, aber genaugenommen haben die dafür keine Handhabe, wenn man sich an Recht und Gesetz hält. Würde aber keinem anraten, da vor Ort eine juristische Fachdiskussion mit der Polente zu führen.
Kurzum, die Verfügung ist ziemlich uninteressant und nicht wirklich "Winklerglück". Ist ja auch nicht das erste mal, dass sowas in der Art verfügt wird. Beim Dicken kommt halt an, dass es allgemein verboten ist, sich da aufzuhalten, was aber nicht der Fall ist. Spannend ist ja auch, dass laut der Anwohner und Polizei die größte Lärmbelästigung vom Oger ausgeht.
PS: Wenn die Haiderdeppen Sinn für Humor hätten, dann würden die unter Punkt 3. die Verwaltung anschreiben und eine Sondererlaubnis beantragen.