U-Haft ist beim Dicken kein Thema.
Offensichtlich besteht keine Fluchtgefahr bzw. Gefahr, dass er untertaucht (bei Marion verstecken zählt nicht; weil die ihn garantiert der PI NEA übergibt, wenn die bei ihr klingeln würde; so dumm wird Mama Majon garantiert nicht sein und sich strafbar machen, nur um das dicke Kinde zu verstecken) und Verdunklungsgefahr gibt's objektiv nicht. Welche Beweismittel soll der Dicke denn vernichten, um sich einen Vorteil vor Gericht zu verschaffen? Die haben alles, was sie brauchen (Videos).
Sollte er zum Termin am 23.3. nicht erscheinen und keinen verdammt guten Grund für sein Fehlen vorweisen, (Grieselkrätze ist kein verdammt guter Grund und "Mir gehd's heud ned so guhd, Herr Richder, deshalb beenden wir den Schdriehm mal früher als geblahnd" auch nicht), dann kann er in Haft genommen werden (sog. Sitzungshaftbefehl), nämlich um Sicherzustellen, dass er zum neuen Prozess-Termin auch wirklich erscheint. Die Sitzungshaft ist rechtlich eine Sonderform der U-Haft.
Sollte er am 23.3. zu Haft ohne Bewährung verurteilt werden, geht er danach nicht in U-Haft. U-Haft dient der Sicherung eines Verfahrens, mehr nicht. Er würde nur direkt in Haft gehen, wenn er vor der Verhandlung schon in U-Haft saß bzw. gerade eine Haftstrafe absitzt, während der er sich wegen etwas Anderem vor Gericht verantworten müsste (logischerweise).
Ja, er würde danach auf freiem Fuß bleiben. Das Urteil muss ja erstmal rechtskräftig werden und gleichzeitig geht es hier nicht um Mord oder um geschändete Kinderleichen oder so. Nach dem das Urteil rechtskräftig geworden ist, gibt's nochmal eine Frist bis zum Haftantritt. Wenn ich mich richtig erinnere, beträgt die auf dem Papier auch sieben Tage. In der Realität sind's ein paar Wochen, je nach Bundesland und aktueller Lage unterschiedlich. Zur aktuellen Lage addiert sich momentan immer noch die Covid-Situation. Es kommt auch darauf an, wo er hin kommt. Als Erst-Täter wird er nicht zu Mördern, Totschlägern, Vergewaltigern, Kinderfickern, der Russen-Mafia, Kannibalen, Terroristen und derlei Leuten gesperrt werden, sprich freie Zellen in solchen Gefängnistrakten fallen schon mal raus. Er wird auch keine zehn Jahre Haft bekommen, weshalb er da auf den Prioritäten-Listen der verschiedenen, potentiellen Gefängnisse nicht sehr weit oben stehen wird. Um dazu mal eine Einordnung zu geben: Das Bundesinnenminesterium fahndet derzeit nach aktuell knapp 600 Rechtsextremisten, die alle wegen gravierenderer Taten und/oder zu längeren Haftstrafen verurteilt wurden und die nach ihrer Verurteilung abgetaucht sind. Dagegen ist Rainer nicht einmal ein kleiner Fisch.
Setzen wir Rainers Verurteilung der Einfachheit wegen mit 1. April an und nehmen 4 Monate Wartezeit (die geistern als Maximalrahmen in verschiedenen Artikeln zu dem Thema durch's Internet) bis zum endgültigen Haftantritt, könnte er nach seiner Verurteilung -großzügig gerechnet- also bis August noch auf freiem Fuß sein.