DE Drachenlord / Rainer Winkler - 300kg schwerer Metal-Fan aus Mittelfranken

Bekommt Drachenlord seinen Youtube-Kanal zurück?

  • Ja

    Votes: 73 25.1%
  • Nein

    Votes: 218 74.9%

  • Total voters
    291
spät kommt dieser Bastard drauf. Ist Adlersson interessant genug für einen Thread? Genug Hass empfinde ich für ihn seit er das erste Mal sich ins Game eingemischt hatte.
Tendiere eher zu nein. Bei Adlersson und anderen Gestalten deren Shtick es ist ein pöbelnder Assi zu sein weiß man nie wie viel davon gespielt ist und ob man ihnen nicht durch jegliche Aufmerksamkeit in die Hände spielt.

Dass er überhaupt zurückrudert und sich nicht #unbesiegt dem Mob stellt spricht ja fast schon dagegen den als richtige Lolcow zu sehen.
 
Tendiere eher zu nein. Bei Adlersson und anderen Gestalten deren Shtick es ist ein pöbelnder Assi zu sein weiß man nie wie viel davon gespielt ist und ob man ihnen nicht durch jegliche Aufmerksamkeit in die Hände spielt.

Dass er überhaupt zurückrudert und sich nicht #unbesiegt dem Mob stellt spricht ja fast schon dagegen den als richtige Lolcow zu sehen.
Ja, da hast du recht. Mich stören diese Trottel, dich sich an Rainer hochziehen wollen. Adlersson ist langweilig ohne Rainer.
 
Die Winkelmann hatte mehr als genug Mitleid mit Rainer, hat die Haider von Anfang an verachtet und war in ihrem Urteil dann trotzdem hart weil sie verstanden hat dass die Rechtslage klar ist und eine 2. Bewährung eine absolute Ausnahme darstellen würde die er durch sein Verhalten ganz bestimmt nicht verdient hätte. Sie hat die Haiderdynamik auch sehr schnell begriffen und versucht Rainer eine richtige Lösung zu bieten, der aber jeden dieser Versuche abgelehnt bzw. ignoriert hat.
Eben das War ihr Problem, die hat Sozialarbeiterin spielen wollen und ihn dann verknackt als er nicht mitspielen wollte.
Die sollte von ihrem Amt entfernt werden. Richter sollen Recht sprechen und nicht irgendwelchen Leuten helfen.

Mit dem Unterschied dass Rainer eben nicht rauskam sondern jemanden durch den Zaun mit einer Taschenlampe geschlagen hat. Der Vergleich ist absolut nicht passend. Es gab genug Leute die Rainer aus seinem Grundstück rausgetriggert haben um sich mit ihm zu zanken und es hat nen guten Grund warum die gesern nicht als Zeugen vorgeladen wurden.
Der Zaun macht da keinen Unterschied. Beide Parteien haben mit ihrem Verhalten gezeigt das sie Gewalt wollen, dann sollen sie sie auch haben dürfen. ist völlig konform mit dem Recht(auch wenn es selten so ausgelegt wird, selbst in noch klareren Fällen)

Aber dieses Urteil ist willkürlich und ich schließe nicht aus dass das OLG das genauso sehen würde, wenn die StA in Revision geht.
Das Urteil ist Willkürlich, der Schwitzkasten war eindeutig Notwehr aber es gab trotzdem ne Verurteilung deswegen weil es so viel Druck gab ihn zu irgendwas zu verurteilen. Beleidigung von Polizisten war einfach nicht genug.
 
Das Urteil ist Willkürlich, der Schwitzkasten war eindeutig Notwehr aber es gab trotzdem ne Verurteilung deswegen weil es so viel Druck gab ihn zu irgendwas zu verurteilen. Beleidigung von Polizisten war einfach nicht genug.

Was redest du da? Rainers Verteidiger hat zu Beginn der Verhandlung eingeräumt, dass die Schläge, die Rainer dem Haider, den er im Schwitzkasten hatte, die Grenze zur Notwehr überschritten. Man hat in DE auch auf seinem eigenen Grundstück kein Recht auf unbegrenzte Notwehr.
 
Was redest du da? Rainers Verteidiger hat zu Beginn der Verhandlung eingeräumt, dass die Schläge, die Rainer dem Haider, den er im Schwitzkasten hatte, die Grenze zur Notwehr überschritten. Man hat in DE auch auf seinem eigenen Grundstück kein Recht auf unbegrenzte Notwehr.
Das hätte er nicht tun sollen. Das war ganz klar innerhalb der Grenzen der Notwehr, Ich erinnere nur daran das schon Leute die fliehenden einbrechern in den Rücken geschoßen haben wegen Notwehr freigesprochen wurden, da sind leichte Schläge im Gerangel mehr als gerechtfertigt.
 
Statement von Adlersson. Haider Bubble wird anscheinend medial massiv auseinandergenommen. Geschieht dem ganzen Abschaum a la Roxau und Handtuchhaider auch vollkommen zu recht. Hoffe die Behörden haben sich da ein paar Gesichter vorgemerkt.
Adlersson: Besiegt
Handtuchaider: Besiegt
Taschenlampenhaider: Besiegt
Frau Winkelmann: Besiegt
Rainer: Unbesiegt
 
Ja, da hast du recht. Mich stören diese Trottel, dich sich an Rainer hochziehen wollen. Adlersson ist langweilig ohne Rainer.
Der Junge hat genug anderen Content der teilweise auch sehr gut ist, vor allem hat er auch keine Angst politisch inkorrekte Meinungen auszudrücken was im deutschen Youtube ja eher selten ist. Trifft manchmal die absolut stumpfste Seite meines Humors, wenn die irgendwelche Leute anpöbeln. Aber muss schon sagen, alles was er im Drachengame gemacht hat war behindert. Gut wenn er sich da in Zukunft raushält und sich auf Saufvideos und Ebay Anrufe beschränkt.
 
Der Junge hat genug anderen Content der teilweise auch sehr gut ist, vor allem hat er auch keine Angst politisch inkorrekte Meinungen auszudrücken was im deutschen Youtube ja eher selten ist. Trifft manchmal die absolut stumpfste Seite meines Humors, wenn die irgendwelche Leute anpöbeln. Aber muss schon sagen, alles was er im Drachengame gemacht hat war behindert. Gut wenn er sich da in Zukunft raushält und sich auf Saufvideos und Ebay Anrufe beschränkt.
Geschmäcker sind verschieden. Finde Adlersson langweilig und nicht besonders helle im Kopf. Hat ja lang genug gedauert, damit er das Game endlich verlässt.
 
Das hätte er nicht tun sollen. Das war ganz klar innerhalb der Grenzen der Notwehr, Ich erinnere nur daran das schon Leute die fliehenden einbrechern in den Rücken geschoßen haben wegen Notwehr freigesprochen wurden, da sind leichte Schläge im Gerangel mehr als gerechtfertigt.

Keine Ahnung, was das für ein Fall soll. Es ändert nichts daran, dass man in DE auf seinem eigenen Grundstück kein Recht zur unbegrenzten Gewaltanwendung unter dem Gesichtspunkt der Notwehr hat.

Laut Nordbayern-Artikel wurde er aber offenbar auch gar nicht für die Schläge auf den Schwitzkasten-Haider bestraft, sondern dafür, dass er einen Haider verletzt hat, der nicht auf seinem Grundstück war.

Hier:
notwehr.JPG

Der Taschenlampen-Schlag und der Schwitzkasten-Haider gingen offenbar als Notwehr durch, weil sie auf seinem Grundstück waren. Sprich, dass Gericht erkennt den Bereich vor Rainers Zaun/Tor als schützenwertens Teil von Rainers Grundstück an. Darüber kann man jetzt streiten oder auch nicht. Ich bin für Nicht-Diskutieren, weil es sinnlos ist, da das Gericht da einen Fakt geschaffen hat, den ich einfach akzeptiere.

Es war also scheinbar der Steinwurf, der Rainer -zusätzlich zu den Beleidigungen- eine Verurteilung eingebracht hat.
Ob eine Beleidigung überhaupt eine Straftat sein sollte, ist schlichtweg kein Argument, weil Beleidigungen in DE nun einmal Straftaten sind. Hätte-Hätte-Fahrradkette funktionier nicht.
 
Ach komm. Das war doch klar. Ist doch immer so das diese speziellen Spastis immer nur ein klapps auf Po bekommen vom Gericht, ausser die bauen richtig scheisse a la Nick Bate oder CWC. Ich sage zurücklehnen und das Game geniessen, weil Rainers grösster Haider ist immer noch er selbst. Nur eine Frage der Zeit bis zur nächsten Eskalation.
 
Die Reichweite der Notwehr hängt in Deutschland nicht davon ab, ob man auf seinen Grundstück ist oder nicht. Aber das rechtswidrige Betreten des Grundstücks kann ein notwehrfähiger Angriff sein. Entscheiden wird bei den Steinwurfen aber viel eher sein, dass es an einen gegenwärtigen Angriff fehlt, der mit Backsteinwürfen beantwortet werden könnte. :smug:
 
Die Reichweite der Notwehr hängt in Deutschland nicht davon ab, ob man auf seinen Grundstück ist oder nicht. Aber das rechtswidrige Betreten des Grundstücks kann ein notwehrfähiger Angriff sein. Entscheiden wird bei den Steinwurfen aber viel eher sein, dass es an einen gegenwärtigen Angriff fehlt, der mit Backsteinwürfen beantwortet werden könnte. :smug:

Ja, aber wenn jemand dein Grundstück unerlaubt betritt, hast bei einer Schelle für ein "Du Hurensohn" hald mit Notwehr bessere Karten als auf offener Straße.
 
Entspannt euch doch. Das Urteil gegen den Tanzbären war in jedem Fall vertretbar; sowohl aus rechtlicher als auch aus moralischer Perspektive. Wer nach Emskirchen kommt und dort nachts am Zaun rüttelt hat eben mit Gegenwehr zu rechnen. Außerdem ist Rainer durch die Bewährung viel mehr besigt als durch eine Haftstrafe, jetzt geht das Spiel eben ohne Schanze weiter und er wird weiter Unfug ins Netz rotzen. Im Knast hätte man ihn stattdessen in ein halbwegs geregeltes Leben gezwungen.
Auch die Gemeinde ist mit dem Urteil besiegt worden, würde mich nicht wundern, wenn sie ihn bald irgendwo einquartieren müssen. Am besten gleich in der Scheune, da ist er in seinem gewohnten Umfeld und jeder Besucher kennt den Weg.
 
Finde nach wie vor das Rainers davonkommen zu viel im Fokus steht wenn Nichtdeutsche, Nichtweise und diverse Globalhomozugeordnete hier zum Teil Sachen machen die wirklich abgefuckt sind und kaum bestraft werden.
Bei den Globohomo Lachkühen steht keiner vor der Tür ist mir zwar bewusst warum das so ist aber trotzdem dieser Pseudo Moral Grund der von Hatern vorgeschoben wird ist behindert.
Wie ich glaub hier schonmal schrieb ist er einfach nur ein leichtes Ziel zum Abreagieren.
 
Entspannt euch doch. Das Urteil gegen den Tanzbären war in jedem Fall vertretbar; sowohl aus rechtlicher als auch aus moralischer Perspektive. Wer nach Emskirchen kommt und dort nachts am Zaun rüttelt hat eben mit Gegenwehr zu rechnen.
Begriff den ich gestern gelernt habe:

Notwehrprovokation​

Eine Notwehrprovokation (actio illicita in causa) begeht, wer vorsätzlich eine objektive Notwehrlage herbeiführt. Geht der Täter zielgerichtet vor und schafft eine Notwehrlage, um den den Gegner unter dem Deckmantel der Notwehr gerechtfertigt angreifen zu können, handelt es sich um eine Absichtsprovokation.

Beispiel: T beleidigt den leicht reizbaren O. O greift daraufhin T körperlich an. T wehrt sich gegen O mit einem Faustschlag.

Die Lösung dieser Fälle ist umstritten:

  • Nach der herrschenden Meinung ist der vermeintliche Verteidiger zumindest bei einer absichtlich herbeigeführten Notwehrlage (Absichtsprovokation) nicht gerechtfertigt. Es handele sich um einen Rechtsmissbrauch. Darüber hinaus läge auch kein Verteidigungs-, sondern in Wirklichkeit immer ein Angriffswille vor.
  • Bei einer nur vorsätzlich herbeigeführten Notwehrlage gilt nach hM das Notwehrrecht nur eingeschränkt.
Soweit ein (eventuell eingeschränktes) Notwehrrecht besteht, ist auch der Entschuldigungsgrund des § 33 StGB (Notwehrexzess) möglich.
Quelle: https://jurabisz.de/?x=notwehrprovokation

Könnte man natürlich nun auch so interpretieren, dass man den dicken triggert, dann eine fängt und dann Anklage erhebt.
Gibt da natürlich keinen klaren Leitfaden, weil in solchen Situationen die Grenzen vermutlich SEHR stark verschwimmen, aber mit diesem Kontext macht das Urteil so wie es gestern ausgesprochen wurde nochmal mehr Sinn.
Mindestens macht die Herleitung Sinn, warum er "nur" Bewährung bekommen hat und nicht in den Knast wandern musste.
 
Eben das War ihr Problem, die hat Sozialarbeiterin spielen wollen und ihn dann verknackt als er nicht mitspielen wollte.
Die sollte von ihrem Amt entfernt werden. Richter sollen Recht sprechen und nicht irgendwelchen Leuten helfen.
Also entweder du willst dass dieser Fall nüchtern wie jeder andere behandelt wird, dann gibts aber auch keine Extrawurst für Rainer, oder du willst mildernde Umstände durch die einzigartige Situation mit den Haidern, aber dann muss das Gericht auch die Auswirkung ihres Urteils auf diese Gesamtsituation berücksichtigen - was damals gemacht wurde, und hier eben absolut nicht. Also abgesehen von irgendwelchen halbgaren Auflagen, bei denen eigentlich klar sein sollte dass er sie wie alle Bewährungsauflagen zuvor ignorieren wird.
 
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