Da muss man im dt. Recht aufpassen, im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsordnungen ist in Deutschland "sich bedroht fühlen" keine Voraussetzung für die Notwehr. Subjektiv kommt es lediglich auf den Verteidigungswillen an, heißt die Absicht den Angriff abzuwehren oder sogar abzuschwächen. Es ist gerade nicht erforderlich, dass sich der Notwehrende von den Angriff bedroht fühlt. Das würde auch keinen Sinn machen, denn Notwehrfähig ist erstmal jede Rechtsposition und nicht nur so Sachen wie das Leben, körperliche Unversehrheit oder auch die körperliche Bewegungsfreiheit.Notwehr gilt nur solange du glaubhaft klarmachen kannst, dass du dich bedroht gefühlt hast. Das ist halt nicht mehr gegeben, wenn du den anderen im Schwitzkasten hälst und der nichts mehr groß tun kann, was dir gefährlich werden kann.
Der zweite Satz ist natürlich trotzdem richtig.
Rainer hat auch in Hinblick auf die Revision eigentlich nur noch eine Hoffnung, jetzt halbwegs sein Leben unter Kontrolle zu halten und keine neuen "Zwischenfälle" zu verursachen. Wenn er das schafft und gleichzeitig auch ein Dach über dem Kopf behält, stehen seine Chancen, selbst wenn es aufgehoben und zurückverwiesen wird, gut. Aber das ist ziemlich unrealistisch, wenn wir sein bisheriges Verhalten so betrachten.
Wenn sich das Gericht das fragt ist das Tor weit offen für Rechtsmittel. Die Geeignetheit bezieht sich im Rahmen der Notwehr nur darauf, ob das Mittel geeignet ist den Angriff abzuwehren oder abzuschwächen. Hier geht es also lediglich darum komplett nutzlose oder schwachsinnige Verteidigungsaktionen aus der Notwehr auszunehmen. Für Schusswaffen verlangt die Rechtssprechung zudem, dass erst der Schusswaffengebrauch angedroht wird, dann ein Warnschuss (kurioserweise ist das eine rechtliche Todsünde in den USA) abgegeben und dann erst auf die Person geschossen wird. Das gilt aber auch nur soweit es dich in deiner Verteidigungsfähigkeit nicht herabsetzt, weshalb es in der Praxis eigentlich kaum eine Rolle spielt. Im echten Leben ist eben nur sehr selten Zeit, dies so durchzuspielen.Nur in Fällen wo es keine Rückzugsmöglichkeit mehr gibt, kann man sich wirklich sorglos wehren. Und selbst dann wird Dich ein Gericht in Deutschland sehr wohl fragen, ob ein gezielter Kopfschuss gegen einen Typen mit Baseballkeule das geeignete Mittel war. Du hättest ihn ja schließlich auch mit ´nem Schuss in den Arm kampfunfähig machen können. Was übrigens der Grund ist, wieso die deutsche Polizei in aller Regel erstmal auf die Extremitäten schießt, weil selbst ein Bulle in Deutschland bei Schusswaffengebrauch mit anderthalb Beinen im Knast steht.
Rechtlich ist das Risiko für den Notwehrenden überschaubar, aber auch hier gilt wie überall mit "dummen" Einlassungen kann man sich in die Scheiße setzen. Deshalb Klappe halten und es mit seinem Anwalt durchsprechen. Und sowas durchzuhalten ist für Leute wie den Drachenlord mangelns irgendeiner Impulskontrolle halt auch wieder nur Utopie und eine lediglich theoretische Möglichkeit.