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- Sep 25, 2021
Brauchte sie nie. Aber der Dreger hat Unterhaltungswert.
Wird auf Youtube gespiegelt.
Da war er schon zweimal. Beim ersten Mal hat er normales Arbeitslosengeld bekommen bis es auslief, das war in der Frühphase des Games. Und er hat Anfang 2020 Hartz 4 empfangen, weil er damals "gewerbeunfähig" war, also ihm das Gewerbe untersagt wurde. Er dachte das galt für nur 2 Monate die er kein Geld verdienen darf, und so überbrücken wollte, er hat weiter Videos und damals noch YouNow-Streams gemacht, aber sich nicht auszahlen lassen. Erst im März 2020. Dann kam der erste Shutdown und er hat einfach wieder normal weitergestreamt und seine Einkünfte sind sogar explodiert.
Ich denke die Gewerbeunfähigkeit hat er dann vergessen und verdrängt. Eventuell hat er auch den Status freiberuflich bekommen/beantragt, das kann man als Contentproduzent auch. Oder wegen Winklerglück, weil alle Ämter und Behörden zu waren, sind seine Akten in der Zeit von Mäusen gefressen wurden und die Angestellten haben ihn vergessen. Oder was anderes. Ist alles reine Spekulation. Vielleicht gab es ne Anweisung aus Moskau den Oger weitermachen zu lassen, damit er mit dem Drachengame in ihrer Freizeit die Leute vom Konsum der GEZ-Formate abhält.
Könnte es theoretisch sein, dass er bis heute noch Hartz 4 empfängt, weil er sich nie abgemeddelt hat, Sperren und Rauschmisse verboten wurden und die Angestellten dort wegen dem Shutdown/Lockdown auch durcheinander gekommen sind und Wongelglück halt? Unwahrscheinlich denke ich, weil so blöd sind die dort auch nicht, vorallem weil der Dicke gerade in den letzten 2 Jahren immer bekannter wurde und aufgrund der enorm hohen Einkünfte in der Zeit, die sich die Staatskasse nicht entgehen lassen will. Es ist Wunschdenken der Hater, zu schätzen, dass er von März 2020 (Gewerbe, Covid) bis Februar 2022 (Verlust der Schanze) nicht mindestens 2-3K Euronen brutto jeden Monat und 4-5K€ im Schnitt monatlich verdient hat.
Wenn er im Monat 4-5k verdient, während er gleichzeitig ALG2 bezieht, begeht er Betrug nach P. StGB 263 bzw. 265a.
Solange niemand Kontoauszüge vorweisen kann vom Dicken, ist jede Aussage zu seinem vermeintlichen Einkommen Schrabada.
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