Voraussetzung: Maximilian Kasch hat etwas falsches dazu behauptet, wie lange er Reiner schon kennen würde und er im Game ist.
Frage: Hat das für eine erfolgreiche Revision eine Bedeutung?
Antwort: Nein.
Begründung:
Wir wissen noch gar nicht, wie die Revision aussehen wird. Die muss die StA schriftlich begründen. Aber ich behaupte, es gibt 2-3 Angriffsziele.
1. Die Höhe der Haftstrafe
2. Die Bewährung.
3. Dass Reiner in 2 von 3 Fällen wegen (gefährlicher) Körperverletzung freigesprochen wurde.
Punkt 1. hängt mit Punkt 3. Ohne eine weitere Verurteilung in der Sache Taschenlampenschlag oder Schanzenstürmer-Boxen wird es auf keine bedeutend höhere Strafe hinaus laufen. Ob am Ende 13 statt 12 Monate heraus kommen hätten müssen ist relativ irrelevant. Anders sähe es aus, wenn 18,19, 20 Monate herauskommen hätten müssen. Das Urteil kann auch einfach in der Höhe etwas korrigiert werden, ohne dass der ganze Affentanz noch einmal vor Gericht aufgeführt werden muss.
Punkt 3 ignorieren jetzt einfach mal die beiden KV-Situationen bieten Spielraum in beide Richtungen. Dazu braucht es keinen neuen Roman.
Punkt 2 ist der, der alleine mMn schon massiv angreifbar ist.
Der Bewährungshelfer hat Reiner eine schlechte Sozialprognose ausgestellt und die der StA war noch viel vernichtender - und das sogar gut begründet. Dazu kommt, daß es seit Oktober 8-11 (oder so) neue Verfahren gegen Reiner gibt. Dazu kommt, daß er nicht mal die Bewährungsauflagen aus der 1. Bewährungsstrafe erfüllt hatte. Dazu kommt, daß er schon genug Verurteilungen wegen Beleidigung gesammelt hat vor der Verhandlung im Oktober bzw. im März.
Ihm den Hausverkauf als positiven Punkt anzurechnen ist hanebüchender Bullshit, wenn er jetzt aktuell wirklich obdachlos ist (wir wissen es nicht, wenn wir ehrlich sind). Keine Freunde, keine Familie, kein geregeltes Einkommen, kein geregeltes Leben, nichts.
Dass ihm erneut vor Gericht abgenommen wird, ihm täte das alles leid, ist genauso hanebüchend, eingedenk seines Verhaltens nach der letzten Verhandlung, aber vor allem mit dem neuen Gutachten. Das neue Gutachten über seine verminderte Schuldfähigkeit kann dafür ja erst Recht nicht herhalten.
"Oh Herr Richter, der Angeklagte wird in Zukunft aus seinem Verhalten lernen, obwohl er zu dumm und zu gestört ist, sein Fehlverhalten einzusehen, während er dazu noch seine Triebe gar nicht unter Kontrolle hat, um keine weiteren Straftaten zu begehen."
Das ist schlichtweg ein Skandal, wenn ihm das aktuelle Gutachten, zusammen mit den Gesamtumständen, positiv ausgelegt wird.
Es gibt Nichts, dass für Reiner, den Bewährungsversager und forensischen Wiederholungstäter, spricht.
Zurück zu Maxl und seiner möglichen Falschaussage:
Im besten Fall torpediert sie seine eigene Glaubwürdigkeit, die eh schon ruiniert ist dank seines Auftretens in der März-Verhandlung. Sollte die Revision durchgehen und neu verhandelt werden, müsste er ordentlich Schwänze lutschen und Knien und Demut zeigen, um auch nur irgendwie wieder halbwegs glaubwürdig zu erscheinen.
Viel Glück, Maxi.
Im schlechtesten Fall könnte jemand auf die Idee kommen, dass Maxi und seine Freunde sich gezielt dazu verabredet haben, um Reiner in eine Situation zu bringen, in der eine Straftat begeht. Ab da wird es dann richtig wild für die betrunkenen Lausbuben. Dafür braucht es allerdings ein bisschen mehr als Screenshots aus einer zweifelhaften Quelle - und nichts anderes gibt es momentan und sind irgendwelche Haider-Chats auf Telegram; eine zweifelhafte Quelle.
Gut, ok, tun wir mal so, als ob da wirklich irgendeine Haiderverschwörung gegen Reiner rauskäme. Dann fällt die Causa Taschenlampenschlag weg und es bleiben immer noch die Sache mit dem Schanzenstürmer, den er geboxt hat, und die restlichen zig Verfahren. Maxi geht dann wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, Dumm-Sein, Blöd-Sein und Maxi-Heißen zusätzlich noch wegen Verschwörung und wechen Lügens, wechen Meineids!!! länger in den Knast statt eine Geldstrafe wegen seiner Faxen nach der Verhandlung neulich ab zu bezahlen. Hat er sich selber einfach ein bißchen mehr gefickt als eh schon.
Herzlichen Glückwunsch, Maxi.
Kurz zu den Leaks bzgl. der Staatsanwältin neulich:
Social Media Profile irgendwo zu posten ist keine Straftat, sie in DMs zu fragen, ob sie Bock auf Seggsschreiben hat evtl. schon. Das wird/werden dann der/die Urheber evtl. ausbaden oder auch nicht.
Selbst einfach eine Privat-Adresse zu posten ist per se keine Straftat. Wird sie mit einem Text dazu gepostet, der sich als Aufruf, ihr etwas anzutun auffassen lässt, wäre das eine Straftat. Ist die Privat-Adresse unter Verschluss weil sie von irgendwelchen Türkenclans oder Bandidos bedroht wird, wäre das eine Straftat.
"Herr Müller wohnt in der Bahnhofstraße 8 in 12345 Zipfeldorf" auf Twitter zu posten ist keine Straftat. Twitter sperrt dann zwar deinen Account, weil die das nicht mögen, aber per se ist es keine Straftat.
Und Nichts davon spielt auch deshalb keine Rolle, denn die legt die Revision nicht für uns, das Haider-Kollektiv, ein. Die steht nicht auf unserer Seite.
Die legt Revision ein, weil sie vor Gericht vom Richter gefickt wurde. Aus geforderten 2 Jahren und 6 Monate wurden 2 Jahre ohne Bewährung wurde 1 Jahr auf Bewährung. Die kämpft jetzt um ihre Reputation als Staatsanwältin.
Und evtl. für Gerechtigkeit.
Aber vor allem um ihre Reputation.