Man kann sich den Anwalt aussuchen, der einen vor Gericht vertritt auch wenn man sich den nicht leisten kann?
Es ist kompliziert. Du hast freie Anwaltswahl solange du für den Spaß aus eigener Tasche bezahlst und einen Anwalt findest, der sich dein Anliegen antun will.
Der Pflichtverteidiger kommt ins Spiel, wenn § 141 Abs. 1 StPO notwendig wird: "in den Fällen der notwendigen Verteidigung dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist und der noch keinen Verteidiger hat, unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt". D.h. von einem Pflichtverteidiger spricht man, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und du keinen Verteidiger hast und auch keinen benennst.
Es gibt beim Gericht eine Liste, in die man sich eintragen lassen kann, um kontaktiert zu werden wenn es zu einem Pflichtverteidiger-Fall kommt. Die Gebühren werden nach dem
RVG abgerechnet. Ein Pflichtverteidiger bekommt aber grundsätzlich nur 80% der Gebühren aus dem RVG, die ein Wahlanwalt bekommen würde. Der Anwalt rechnet die Gebühren mit der Landeskasse ab, bekommt seine Vergütung also vom Staat und nicht vom Mandanten.
Was heißt das konkret? Wenn du so weit kommst, dass du einen Pflichtverteidiger brauchst, nimmst du wen das Gericht dir aus ihrer Liste zuweist. Angesichts der miesen Vergütung bekommst du entweder einen engagierten Idealisten (wenn du viel Glück hast), einen jungen Absolventen der sich frisch selbständig gemacht hat und während er seinen Mandantenstamm erst aufbauen muss Pflichtverteidigungsfälle als Füllaufträge aufnimmt (wenn du Glück hast) oder einen nicht besonders engagierten und fähigen Anwalt der nur Pflichtverteidigersachen bekommt (der Normalfall). Letztere sprechen teilweise nicht einmal mit ihrem Mandanten, sondern überfliegen nur die Akte und leisten das Nötigste um die 80%-Vergütung vom Staat abzugreifen.
(Gibt auch teilweise fähige für den Mandanten kostenlose Anwälte die die Vertretung aus ideologischen Gründen pro bono machen oder von einer Organisation bezahlt werden (am bekanntesten die Rote Hilfe für Rechtssachen von links-politischem Interesse), aber um du musst du dich bemühen bevor es zur Pflichtverteidigerzuweisung kommt. Scheint also wohl keinen Drachis in dieser Kategorie zu geben.)