Mein Autismus verlangt, das ich ein paar Sachen korrigiere.
1. Hartz IV hat u.a. eine Bedarfsprüfung. Die Formularwand ist immens und man muss den Bedarfsprüfern zutritt zur Wohnung gewähren. Macht man es nicht, gibt es nichts.
Stimmt, ich habe nachgeschaut. Wohnungsbesichtigung gibt es nur wenn zwei Personen in einem Haushalt zusammenleben und eine davon ALG II beantragt. Mein Fehler.
Die Bedarfsprüfung bezieht sich nur auf das finanzielle und Eigentum, das muss man mit dem Antrag regeln.
Die Ämter verlangen hier oft viel zu viel und haben eine richtige Datensammelwut. Da wird gerne auch mal eine SCHUFA-Auksunft und Kontoauszüge fünf Jahre Rückwirkend verlangt, was alles nicht zulässig ist. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich nur dazu zu sehen, ob *jetzt* ein Bedarf besteht und die Datenerhebung muss begründet werden. Bedarf gilt immer für max. ein Jahr, dann muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Da darf das Amt noch mal Einsicht in die Finanzen verlangen, aber ohne berechtigten Grund nicht länger als drei Monate rückwirkend. Kontoauszüge sind vollkommen ausreichend.
Es werden da manchmal aberwitzige Sachen erfragt, das darf man aber getrost ignorieren. Häufig berate ich hier auch einfach nur den Antrag einzuschicken und weitere Daten nur auf spezifische Anfragen zu geben. (irgendein Info-Blatt mit "man muss dies und das dazu packen" hat keine bindende Wirkung, wird aber gerne probiert) Meist wird das hingenommen weil Generalverdacht eine sehr schlechte Form macht und diese Ämter nur sehr ungerne ihre oft grenzwertigen Vorgehen schriftlich belegen.
Der Antrag selber ist nicht so aufwändig, es gibt vorgefertigte Formulare vom Amt aber rein rechtlich kannst du auch gerne einen Antrag handschriftlich auf kariertem Papier vorlegen. Das ist rechtlich einwandfrei, darf nicht abgelehnt werden und solltest du eine Bewilligung bekommen, würde auch rückwirkend zu dem Tag gezahlt werden müssen.
Re: Wohnungsbesichtigung Nein, stimmt so pauschal nicht. Generell Wohnungsbesichtigung nur um Einzelfall-Zustände zu klären wie z.B. das Person A und Person B beide Hartz IV als single beziehen aber dann am Ende in einer Wohnung zusammenleben da es auf die Art mehr Geld gibt. Dann kann das Amt gerne eine Wohnungsbesichtigung probieren weil es ein Verdacht auf eine sog. "eheähnliche Gemeinschaft" gilt, wo ein anderer Bedarf zutreffen würde. Jemanden einfach so reinlassen *muss* man erstmal in der BRD schon mal niemanden. Das ist eine dieser Kompetenzüberschreitungen die Ich im früheren Post ansprach. Die Agentur hat da aber in den letzten paar Jahren den Ball flach gehalten und es kommt nur noch selten vor. Leider kennen Leute ihre Rechte viel zu selten uns in Deutschland gibt es eine gewisse Obrigkeitshörigkeit, die gerne ausgenutzt wird.
2. Bekommt man Hartz IV nur wenn man auch dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung steht, was ich bei Rainer als nicht gegeben ansehe.
Ja, sonst gibt es die Grundsicherung via Sozialamt. Es ist unwahrscheinlich, das die Agentur für Arbeit den Anspruch ablehnt weil jemand z.B. ein Rainer ist, weil man von oberster Ebene nicht will, das Leute beim Sozialamt landen. Es werden gerne Leute für voll Arbeitsfähig erklärt, die es nach jedem gesunden Menschenverstand eigentlich nicht sind, weil politische Ziele erreicht werden müssen. Normalerweise geht das über den ärztlichen Dienst der Agentur, die dann eine Einstufung durch einen Fachmediziner durchführt. Diese Mediziner sind unabhängige Spezialisten die im Auftrag des Amtes arbeiten.
In der Theorie klingt das gut, in der Praxis kommt es dann oft vor das z.B. jemand mit einer Schizophrenie zwölf Minuten mit einem Internist plaudert, der dann denjenigen als voll Erwerbsfähig einstuft obwohl er akut Stimmen hört. Das passiert weil diese Auftragsarbeit gutes Geld für Ärzte ist, aber ein Arzt der Leute zu oft als nur beschränkt oder voll Erwerbsunfähig einstuft keinen neuen Auftrag mehr vom Amt bekommt. Man kann es sich nicht ausdenken. Auch hier hat das Amt so oft Ärger mit Sozialgerichten bekommen, das man momentan den Ball was flacher hält und sich auf Diagnosen von behandelnden Ärzten der Kunden stützt. Das führt dann zu so bizarren Gutachten wie das jemand auf Seite zwei nur schwer eingeschränkt vermittelbar ist und wohl immer Probleme im Arbeitsmarkt haben wird and dem er nur mit erheblichen Beschränkungen teilnehmen kann, aber auf Seite eins dann ein kreuzchen bei voll Erwerbsfähig/acht Stunden gemacht wird. Betrifft alles den Rainer nicht weil er im Prozess nie so weit kommen würde. Die Untersuchung durch den Dienst muss der Kunde zustimmen.
Sozialhilfe und/oder Hartz4 würde der Dicke nicht bekommen weil er eigenes Haus mit Grundstück besitzt.
Er würde mit Haus nur dann Hartz4 beziehen können, wenn die Hausgröße für eine Person angemessen ist.
Zum Vergleich: Maximal 80 Quadratmeter Wohnfläche sind für 2 Personen angemessen. Für eine Person wäre das Maximum dann irgendwo zwischen 50 und 60m².
Muss nicht so starr ausgelegt werden, wenn es im Sinn der Wirtschaftlichkeit ist, das der Rainer in der Schanze wohnt, kann das Amt das durchaus so bezahlen. Etwas was auch nicht stimmt ist, das man erstmal das Haus verkaufen und von dem Geld leben muss, bevor man Hartz 4 bekommt, denn bei der Vermögensfeststellung darf das selbst genutzte Haus oder die Eigentumswohnung nicht berücksichtigt werden. Für Grundstücke gelten hier andere Regeln als für Wohnungen was die Größe betrifft, besonders im ländlichen Bereich dürfen diese recht Groß sein. (am Arsch der Welt wo Rainer lebt, sind's vermutlich locker 800-1000qm) Schlüssel ist aber immer Wirtschaftlichkeit und Kosten. Wenn ein Hartzler in einem schönen Haus lebt was eigentlich zu groß ist, aber für das Amt viel billiger als eine Mietwohnung in der selben Gegend für die das Amt dann auch noch den Umzug berappen müsste, dann wird das Haus aller Wahrscheinlichkeit nach auch vom Amt bezahlt werden. Das ist vom Gesetzgeber auch durchaus so gewollt. Es besteht durchaus auch die Möglichkeit für Hartzler, Leute zur Untermiete zu nehmen. Etwas was auch sehr viele nicht wissen.
Rainer ist im sozialen System aufgrund seiner geistigen Probleme nicht drin. Wäre er drin, würde es ihm besser gehen aber den Schritt kann keiner für ihn machen.