DE Drachenlord / Rainer Winkler - 300kg schwerer Metal-Fan aus Mittelfranken

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Bekommt Drachenlord seinen Youtube-Kanal zurück?

  • Ja

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  • Nein

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Irgendwas scheinen wir (die die Sport treiben und auf ihre Ernährung achten lel als ob) falsch zu machen scheint ja auch viel einfacher zu gehen mit den Frauen einfach 250 kg anfresssn und körperlich so am Ende sein, dass man nach 10 Minuten völlig am Ende ist.
Wir sind ja auch keine bekannten Judubber, das hat schon alles so seine Richtigkeit.
 
Weiß man, wo sich der Oger inzwischen aufhält? Er rattert die Kilometer runter, als wenn es nichts kostet.

Mich würde auch brennend interessieren, wie's auf dem Konto aussieht, denn er spricht, als habe er nichts mehr an Erspartem und müsse aktuell auf die Auszahlung der Internetkohlen warten.

Lel, Erspartem. Reiners Konto kennt nur eine Richtung, und das ist die nach Plunderhausen Kreis Unnützer und das einzig regelmäßige "Einkommen" war das Taschengeld von Riter. Der Einzige Grund warum da überhaupt einige Merkelgulden zum verprassen vorhanden waren ist, dass er Rudis Erbe jetzt komplett durchgebracht hat.

Alles was er hat trägt er am Leib und unterm Arsch. Es ist Frühling für den Lord. Frühling 45. Wenn er nicht so ein dummer Hurensohn wäre, könnte er einem fast leid tun.
 
Wenn er denken würde, würde er vielleicht denken "Lel ich geh eh bald in den Knast, da verballer ich meine restliche Kohle für Spaß, brauch ich ja eh bald nicht mehr". Fährt bissel mit'm Traumauto durch die Gegend, verkloppt das dann kurz vor Knasteinzug für die restlichen Wochen Mietwohnung und den Grundstock für nach dem Knast.
Aber leider denkt er nicht.
 
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Er denkt er bekommt nochmals Bewährung...
Dann ergibt der ganze Spaß ja noch weniger Sinn. Der verpulvert gerade seine letzten Groschen durch Rumfahren und würde dann mit jar nüscht dastehen wenn er Bewährung bekommen würde. Aber das Problem ist halt, dass er wirklich strunzendumm ist und keinerlei Impulskontrolle oder Voraussicht hat.
 
Am 23.3. wird er seinem Anwalt sagen, dass er Revision einlegen soll. Hier habt ihr es zuerst gehört. Beim OGH wird er sich anhören können, dass er trotzdem ins Gefängnis muss. Und dann wird er richtig brüllheulen.
Ist hier eigentlich irgendein Jura Haider? Mein Jura Kollege meinte letztens nämlich folgendes:

- Wenn er verurteilt wird ist das ganze erstmal rechtskräftig.
- Legt er Revision ein, wird das ganze überprüft ABER es bleibt weiter rechtskräftig, sprich er muss in den Knast BIS das Urteil aufgehoben ist.

Sprich er wird verurteilt, bekommt dann irgendwann den Termin, wann er in den Knast soll und dann wird die Revision in der Zwischenzeit überprüft. Aber das Urteil bleibt so lange rechtskräftig bis es aufgehoben wird.

Also nichts mit "Der geht in Revision und sitzt dann nochmal 2 Jahre bevor er wirklich in den Bau geht" anscheinend ist das nicht der Fall?
Kennt sich da wer aus? Hab nämlich gelesen, viele stellen Antrag auf Haftaufschub um ihren Kram zu Regeln, das würde ja gar kein Sinn ergeben, wenn man einfach in Revision gehen kann und trotzdem nicht in den Knast muss.

Also muss der dicke wirklich in den Knast, wenn er am 23.03 verurteilt wird? Vollkommen egal ob er in Revision geht? Weil Revision nur das Urteil aufhebt etc?

Edit:

"Da das Urteil in den allermeisten Fällen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugestellt wurde, beginnt die Frist erst ab Zustellung des Urteils. Im Antrag muss ein sogenannter Revisionsgrund angegeben sein, beispielsweise ein Verfahrensfehler."

"Hält das Revisionsgericht den Revisionsvortrag für begründet, kann es den Angeklagten freisprechen. Das passiert jedoch äußerst selten. Im Falle einer begründeten Revision ist es viel wahrscheinlicher, dass das angefochtene Urteil aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückgewiesen wird. Auch eine Teilaufhebung des Urteils ist möglich, zum Beispiel wenn die Revision nur teilweise begründet ist."

Quelle:

Liest sich so als würde er in den Knast wandern und erst wenn der Antrag genehmigt wird bzw. das Gericht die Strafe aufhebt darf er raus?
 
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Ist hier eigentlich irgendein Jura Haider? Mein Jura Kollege meinte letztens nämlich folgendes:

- Wenn er verurteilt wird ist das ganze erstmal rechtskräftig.
- Legt er Revision ein, wird das ganze überprüft ABER es bleibt weiter rechtskräftig, sprich er muss in den Knast BIS das Urteil aufgehoben ist.

Sprich er wird verurteilt, bekommt dann irgendwann den Termin, wann er in den Knast soll und dann wird die Revision in der Zwischenzeit überprüft. Aber das Urteil bleibt so lange rechtskräftig bis es aufgehoben wird.

Also nichts mit "Der geht in Revision und sitzt dann nochmal 2 Jahre bevor er wirklich in den Bau geht" anscheinend ist das nicht der Fall?
Kennt sich da wer aus? Hab nämlich gelesen, viele stellen Antrag auf Haftaufschub um ihren Kram zu Regeln, das würde ja gar kein Sinn ergeben, wenn man einfach in Revision gehen kann und trotzdem nicht in den Knast muss.

Also muss der dicke wirklich in den Knast, wenn er am 23.03 verurteilt wird? Vollkommen egal ob er in Revision geht? Weil Revision nur das Urteil aufhebt etc?

Edit:

"Da das Urteil in den allermeisten Fällen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugestellt wurde, beginnt die Frist erst ab Zustellung des Urteils. Im Antrag muss ein sogenannter Revisionsgrund angegeben sein, beispielsweise ein Verfahrensfehler."

"Hält das Revisionsgericht den Revisionsvortrag für begründet, kann es den Angeklagten freisprechen. Das passiert jedoch äußerst selten. Im Falle einer begründeten Revision ist es viel wahrscheinlicher, dass das angefochtene Urteil aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückgewiesen wird. Auch eine Teilaufhebung des Urteils ist möglich, zum Beispiel wenn die Revision nur teilweise begründet ist."

Quelle:

Liest sich so als würde er in den Knast wandern und erst wenn der Antrag genehmigt wird bzw. das Gericht die Strafe aufhebt darf er raus?
"Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht.".
"Die Revision ist – anders als die Berufungkeine zweite Tatsacheninstanz. Im Rahmen der Revision wird das Urteil nämlich nur auf Verfahrens- und Rechtsfehler hin überprüft."

Die absoluten Revisionsgründe​

Die absoluten Revisionsgründe unterscheiden sich zum Teil in den unterschiedlichen Prozessordnungen. Es gibt allerdings absolute Revisionsgründe, die in allen Prozessordnungen gleich sind – im Strafprozess ist allerdings stets an eine mögliche Präklusion zu denken:
  • Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts
    Das Gericht muss stets vorschriftsmäßig besetzt sein. Regelungen dazu finden sich im Gerichtsverfahrensgesetz [GVG] und im Deutschen Richtergesetz [DRiG].
    Zu beachten ist, dass eine mangelnde Zuständigkeit des Gerichts von diesem Revisionsgrund in der Regel nicht umfasst ist. Das Gleiche gilt für die fehlerhafte Mitwirkung von Richter (oder Schöffen) wegen gesetzlichen Ausschluss oder Befangenheit.
    Etwas anderes gilt aber beispielsweise bei schlafenden Richtern oder bei solchen, die sich vorwährend mit ihrem Mobilfunktelefon beschäftigen. Der Revisionsgrund ist aber nur dann gegeben, wenn die Unaufmerksamkeit sich über einen erheblichen Zeitraum erstreckt.
  • Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters
    Ein Richter ist zum Beispiel dann ausgeschlossen wenn er wenn er Ehegatte, Lebenspartner, Vormund oder Betreuer der Parteien ist oder war oder wenn er mit einer Partei verwandt oder verschwägert ist.
    Dabei ist zu beachten, dass dieser absolute Revisionsgrund nur in den Fällen greift, wenn der Richter auch tatsächlich am Urteil mitgewirkt hat. In der Revisionsbegründungsschrift muss der ausgeschlossene Richter dann auch namentlich bezeichnet werden.
  • Mitwirkung eines abgelehnten Richters
    Ein Richter wird dann abgelehnt, wenn Besorgnis zur Befangenheit besteht. Dies ist dann der Fall, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
    Hierbei ist ebenso zu beachten, dass dieser absolute Revisionsgrund ebenfalls nur dann greift, wenn der Richter auch tatsächlich am Urteil mitgewirkt hat. Ferner muss zuvor ein Befangenheitsantrag eingegangen sein.
  • Keine Vertretung der Parteien durch einen Rechtsanwalt
    Ist ein Rechtsanwalt für ein Verfahren gesetzlich vorgesehen, dann darf ohne einen Anwalt nicht verhandelt werden. Anderenfalls ist dieser absolute Revisionsgrund gegeben.
  • Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes
    Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist in § 169 Satz 1 GVG kodifiziert. Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht schrankenlos (vgl. etwa §§ 170, 174 GVG).
    Als ungeschriebene Voraussetzung dieses Revisionsgrundes wird ein Verschulden des Gerichts verlangt.
    In jedem Fall ist die Urteilsverkündung in nicht öffentlicher Sitzung ein absoluter Revisionsgrund, ebenso wie der grundlose Ausschluss eines einzelnen Zuhörers.
  • Mangelnde Urteilsbegründung
    Die Urteilsbegründung ist insbesondere dann mangelhaft, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vollständig fehlen. Der Grund für das Fehlen ist dabei irrelevant.

Die relativen Revisionsgründe​

Als relative Revisionsgründe kommen unter anderem in Betracht:
  • Verstöße gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz und das Mündlichkeitsprinzip
  • Fehlende Belehrung über Zeugnisverweigerungsrechte
  • Missachtung von Beweisverwertungsverboten
  • Missachtung seiner Hinweispflicht durch das Gericht
  • Ein Verstoß gegen die freie Beweiswürdigung gem. § 261 StPO kann gerügt werden, wenn sich ein Urteil ausdrücklich auf ein Beweismittel bezieht, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung war, oder wenn das Gericht Beweise verwertet hat, bezüglich derer ein Verwertungsverbot vorliegt.
  • Fehlende Beratung (außer beim Einzelrichter)

Vermutlich wird Rainers Anwalt ihm sagen, dass er die Fresse halten und das Urteil akzeptieren soll oder das Gericht wird ihm den Revisionsantrag zurückwerfen. Ich sehe keinen Revisionsgrund zutreffend. Ob er wirklich in Revision gehen kann, lesen wir dann in 2 Wochen.
 
Ist hier eigentlich irgendein Jura Haider? Mein Jura Kollege meinte letztens nämlich folgendes:

- Wenn er verurteilt wird ist das ganze erstmal rechtskräftig.
- Legt er Revision ein, wird das ganze überprüft ABER es bleibt weiter rechtskräftig, sprich er muss in den Knast BIS das Urteil aufgehoben ist.

Sprich er wird verurteilt, bekommt dann irgendwann den Termin, wann er in den Knast soll und dann wird die Revision in der Zwischenzeit überprüft. Aber das Urteil bleibt so lange rechtskräftig bis es aufgehoben wird.

Also nichts mit "Der geht in Revision und sitzt dann nochmal 2 Jahre bevor er wirklich in den Bau geht" anscheinend ist das nicht der Fall?
Kennt sich da wer aus? Hab nämlich gelesen, viele stellen Antrag auf Haftaufschub um ihren Kram zu Regeln, das würde ja gar kein Sinn ergeben, wenn man einfach in Revision gehen kann und trotzdem nicht in den Knast muss.

Also muss der dicke wirklich in den Knast, wenn er am 23.03 verurteilt wird? Vollkommen egal ob er in Revision geht? Weil Revision nur das Urteil aufhebt etc?

Edit:

"Da das Urteil in den allermeisten Fällen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugestellt wurde, beginnt die Frist erst ab Zustellung des Urteils. Im Antrag muss ein sogenannter Revisionsgrund angegeben sein, beispielsweise ein Verfahrensfehler."

"Hält das Revisionsgericht den Revisionsvortrag für begründet, kann es den Angeklagten freisprechen. Das passiert jedoch äußerst selten. Im Falle einer begründeten Revision ist es viel wahrscheinlicher, dass das angefochtene Urteil aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückgewiesen wird. Auch eine Teilaufhebung des Urteils ist möglich, zum Beispiel wenn die Revision nur teilweise begründet ist."

Quelle:

Liest sich so als würde er in den Knast wandern und erst wenn der Antrag genehmigt wird bzw. das Gericht die Strafe aufhebt darf er raus?
Liest sich schon so, als würde Rainerle's Strafe dann rechtskräftig werden... aber er wandert wohl noch nicht direkt nach der Verhandlung in den Knast, weil es erst nach ein paar Wochen/Monaten dann einen Brief gibt, der ihm sagt, bis wann der Haftantritt erfolgen muss und dann hat er nochmal ein bisschen Zeit.

Wenn der Haftantritt anfällt, bevor die Revision durch ist, dann wird er wohl dennoch in den Knast gesteckt und die Revision läuft weiter.
Würde mich aber auch nicht wundern, wenn die Revision direkt abgeschmettert wird, weil die Begründung nicht stichhaltig ist - Was will Rainer dem Gericht denn auch vorwerfen? Verfahrensfehler? Der Anwalt wird tun, was sein Klient von ihm will, aber der kann auch nur auf Legalesisch schreiben, dass sie halt mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.

Spannend ist für mich die Frage, ob die den Dicken nicht recht flott in den Knast holen, weil er ja ohnehin nichts mehr zu regeln hat. Kommt aber wohl drauf an, wie gut die Auslastung der Zellen grade ist und so.
 
Liest sich schon so, als würde Rainerle's Strafe dann rechtskräftig werden... aber er wandert wohl noch nicht direkt nach der Verhandlung in den Knast, weil es erst nach ein paar Wochen/Monaten dann einen Brief gibt, der ihm sagt, bis wann der Haftantritt erfolgen muss und dann hat er nochmal ein bisschen Zeit.

Wenn der Haftantritt anfällt, bevor die Revision durch ist, dann wird er wohl dennoch in den Knast gesteckt und die Revision läuft weiter.
Würde mich aber auch nicht wundern, wenn die Revision direkt abgeschmettert wird, weil die Begründung nicht stichhaltig ist - Was will Rainer dem Gericht denn auch vorwerfen? Verfahrensfehler? Der Anwalt wird tun, was sein Klient von ihm will, aber der kann auch nur auf Legalesisch schreiben, dass sie halt mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.

Spannend ist für mich die Frage, ob die den Dicken nicht recht flott in den Knast holen, weil er ja ohnehin nichts mehr zu regeln hat. Kommt aber wohl drauf an, wie gut die Auslastung der Zellen grade ist und so.
Die Frage die mich aber dann bezüglich des Briefes beschäftigt ist wo schicken die ihn hin? Er hat ja soweit ich weiß keine Meldeaddresse oder spielt die momentan Mama Majon? Weil sollte er keine haben und Majon spielt sie nicht wird er doch direkt noch im Gericht festgenommen etc. oder sehe ich das falsch?
 
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Die Frage die mich aber dann bezüglich des Briefes beschäftigt ist wo schicken die ihn hin? Er hat ja soweit ich weiß keine Meldeaddresse oder spielt die momentan Mama Majon? Weil sollte er keine haben und Majon spielt sie nicht wird er doch direkt noch im Gericht festgenommen etc. oder sehe ich das falsch?
Wenn ich mich nicht irre, geht das alles über seinen Anwalt. Der steht ja auch direkt in Kontakt mit Rainer und vertritt ihn.
 
Ich würde natürlich feiern, wenn beim dicken doch die Panik kickt und er gar nicht erst zur Verhandlung erscheint sondern irgendwo ins Ausland abhaut :biggrin: es wäre so schön mit anzusehen leider ist er zu gehörig und devot bzw. feige für solch ein Zeugs.
 
Ich würde natürlich feiern, wenn beim dicken doch die Panik kickt und er gar nicht erst zur Verhandlung erscheint sondern irgendwo ins Ausland abhaut :biggrin: es wäre so schön mit anzusehen leider ist er zu gehörig und devot bzw. feige für solch ein Zeugs.
Wenn er nicht zum Termin erscheint, dann entweder, weil er kein Geld mehr für Sprit hat, sich im Tag vertut oder im Stau steckt.

Allesamt wäre es ziemlich witzich.
 
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