Ist hier eigentlich irgendein Jura Haider? Mein Jura Kollege meinte letztens nämlich folgendes:
- Wenn er verurteilt wird ist das ganze erstmal rechtskräftig.
- Legt er Revision ein, wird das ganze überprüft ABER es bleibt weiter rechtskräftig, sprich er muss in den Knast BIS das Urteil aufgehoben ist.
Sprich er wird verurteilt, bekommt dann irgendwann den Termin, wann er in den Knast soll und dann wird die Revision in der Zwischenzeit überprüft. Aber das Urteil bleibt so lange rechtskräftig bis es aufgehoben wird.
Also nichts mit "Der geht in Revision und sitzt dann nochmal 2 Jahre bevor er wirklich in den Bau geht" anscheinend ist das nicht der Fall?
Kennt sich da wer aus? Hab nämlich gelesen, viele stellen Antrag auf Haftaufschub um ihren Kram zu Regeln, das würde ja gar kein Sinn ergeben, wenn man einfach in Revision gehen kann und trotzdem nicht in den Knast muss.
Also muss der dicke wirklich in den Knast, wenn er am 23.03 verurteilt wird? Vollkommen egal ob er in Revision geht? Weil Revision nur das Urteil aufhebt etc?
Edit:
"Da das Urteil in den allermeisten Fällen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugestellt wurde, beginnt die Frist erst ab Zustellung des Urteils. Im Antrag muss ein sogenannter
Revisionsgrund angegeben sein, beispielsweise ein Verfahrensfehler."
"Hält das Revisionsgericht den Revisionsvortrag für begründet, kann es den Angeklagten freisprechen. Das passiert jedoch äußerst selten. Im Falle einer begründeten Revision ist es viel wahrscheinlicher, dass das angefochtene
Urteil aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts
zurückgewiesen wird. Auch eine Teilaufhebung des Urteils ist möglich, zum Beispiel wenn die Revision nur teilweise begründet ist."
Quelle:
Liest sich so als würde er in den Knast wandern und erst wenn der Antrag genehmigt wird bzw. das Gericht die Strafe aufhebt darf er raus?