- Joined
- Sep 25, 2021
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Kurz nach der Schlacht an Mordors Toren. (3. Zeitalter, kolorisiert)
vielleicht zieht er für die anderen Häftlinge einen schönes Negligés an?Darin behauptet er, sein Penis wäre 16-17 cm lang. Er gibt an eine Penispumpe, eine Masturbationshilfe und ein Prostatamassagegerät zu besitzen. Des Weiteren erzählt er, er findet es anregend wenn andere Männer Damenunterwäsche tragen und transsexuelle Menschen sind für ihn interessant.
Wird es Zeit für Throwback Thursday? Ich mach es einfach mal verfrüht, da ich durch die Übersetzungsarbeiten auf das hier gestoßen bin:
vielleicht zieht er für die anderen Häftlinge einen schönes Negligés an?
1453 flashback... ROMA INVICTA!View attachment 3094627
Das terroristische Haider-Netzwerk hat Hunderte, Tausende, Milliardne geschickt und allen hat das Tor stand gehalten. Selbst der wütende Oger, der alles kaputt macht, was er in seine Klauen bekommt, konnte es nicht klein kriegen.
Jetzt ist es gefallen.
Heute ist ein weiterer trauriger Tag.
R.I.P., Tor.
Mal ohne Mist, eine Googlesuche später:Die Stadt muss ihm die Schanze wiedergeben. Da die aber nicht mehr steht, müsste ein Neubau her, der dann natürlich nach den Wünschen und Vorgaben des Lords höchstpersönlich gestaltet wird.
Steht im RsBG §123 Satz 2.
Sry, da ist er einfach zu wenig blöd. Auch der Fakt, dass er wohl seine 5000 Euro aus selbständiger Tätigkeit verdient, widerspricht dem.Mal ohne Mist, eine Googlesuche später:
Personen, die geschäftsunfähig sind, können keine Grundstücksgeschäfte rechtsgültig abschließen. Würden Sie einen Kaufvertrag unterschreiben, würde der Grundstücksverkauf als nichtig erklärt werden. Bei Geschäftsunfähigkeit ist ein Grundstückverkauf durch einen bevollmächtigten Vertreter erforderlich.
Dazu dann noch:
§ 104 BGB Abs. 1 Nr. 2 Geschäftsunfähig sind jedoch neben Minderjährigen unter 7 Jahren auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. 3 Geschäftsunfähig sind danach häufig Personen mit geistiger Behinderung, mit bestimmten psychischen Krankheiten und bei schwerer Suchterkrankung: - Demenz (z.B. alzheimische Krankheit, senile Demenz - geistige Behinderung, z.B. Minderbegabung
Die Geschäftsunfähigkeit ist für Außenstehende, also für Sie als Vertragspartner, nicht immer erkennbar. Hier gilt zu beachten: Das Gesetz schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners, da der Schutz eines nicht unbeschränkten Geschäftsfähigen Vorrang hat. Das bedeutet, daß abgeschlossene Verträge auch dann unwirksam sind, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war.
Es wäre einfach zu geil.
Es wäre halt wirklich zu witzig wenn er als geschäftsunfähig erklärt wird und der Vertrag für den Hauskauf für nichtig erklärt wird. Stell dir das mal vor er müsste die 70k zurückzahlen.Mal ohne Mist, eine Googlesuche später:
Personen, die geschäftsunfähig sind, können keine Grundstücksgeschäfte rechtsgültig abschließen. Würden Sie einen Kaufvertrag unterschreiben, würde der Grundstücksverkauf als nichtig erklärt werden. Bei Geschäftsunfähigkeit ist ein Grundstückverkauf durch einen bevollmächtigten Vertreter erforderlich.
Dazu dann noch:
§ 104 BGB Abs. 1 Nr. 2 Geschäftsunfähig sind jedoch neben Minderjährigen unter 7 Jahren auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. 3 Geschäftsunfähig sind danach häufig Personen mit geistiger Behinderung, mit bestimmten psychischen Krankheiten und bei schwerer Suchterkrankung: - Demenz (z.B. alzheimische Krankheit, senile Demenz - geistige Behinderung, z.B. Minderbegabung
Die Geschäftsunfähigkeit ist für Außenstehende, also für Sie als Vertragspartner, nicht immer erkennbar. Hier gilt zu beachten: Das Gesetz schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners, da der Schutz eines nicht unbeschränkten Geschäftsfähigen Vorrang hat. Das bedeutet, daß abgeschlossene Verträge auch dann unwirksam sind, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war.
Es wäre einfach zu geil.
Du könntest echt ein Autor im Game sein. Damit hätte sich die Gemeinde selbst gefickt.Es wäre halt wirklich zu witzig wenn er als geschäftsunfähig erklärt wird und der Vertrag für den Hauskauf für nichtig erklärt wird. Stell dir das mal vor er müsste die 70k zurückzahlen.
1. Hätte er dann kein Haus mehr
2. Müsste er die volle Summe (70k?) zurückzahlen
3. Könnte die Gemeinde dann entweder garnichts mehr bezahlen oder nur noch relativ wenig (da das Haus ja nicht mehr steht) oder
4. Er könnte die Gemeinde dann anzeigen weil sie illegal sein Haus abgerissen haben.
Es wäre eine ziemlich witzige Situation. Aber wird sicherlich nie in Kraft treten leider.
Grad im Drachengame sollte man nie "nie" sagen:-)Es wäre eine ziemlich witzige Situation. Aber wird sicherlich nie in Kraft treten leider.
Naja ich wage zu behaupten das es dazu nicht kommen wird das der Dreche zu so matsche in seinem Ogerhirn erklärt wird das er als geschäftsunfähig gilt. Ich lasse mich zwar gern vom Gegenteil überzeugen aber ich bin mir meiner Sache schon relativ sicher.Grad im Drachengame sollte man nie "nie" sagen:-)
Ich nehm es mal als Lob auf. Und ja sie hätten sich damit absolut gefickt. Stell dir vor die müssten ihm was weiß ich 200-300k bezahlen oder sogar mehr dafür das sie illegal sein Haus abgerissen haben. Dann hätte ein Sonderschüler wirklich die Gemeinde sowas von auf's Kreuz gelegt.Du könntest echt ein Autor im Game sein. Damit hätte sich die Gemeinde selbst gefickt.
Angenommen das wäre so, glaube ich nicht, dass er die 70k zurückzahlen müsste. Die hat er ja schließlich im guten Glauben erhalten, ebenso wie die Gemeinde das Haus/Grundstück.Es wäre halt wirklich zu witzig wenn er als geschäftsunfähig erklärt wird und der Vertrag für den Hauskauf für nichtig erklärt wird. Stell dir das mal vor er müsste die 70k zurückzahlen.
1. Hätte er dann kein Haus mehr
2. Müsste er die volle Summe (70k?) zurückzahlen
3. Könnte die Gemeinde dann entweder garnichts mehr bezahlen oder nur noch relativ wenig (da das Haus ja nicht mehr steht) oder
4. Er könnte die Gemeinde dann anzeigen weil sie illegal sein Haus abgerissen haben.
Es wäre eine ziemlich witzige Situation. Aber wird sicherlich nie in Kraft treten leider.
In Deutschland gibt es einen Deep-State, der jenseits von Gesetz agiert, beziehungsweise die Justiz nach seinem Willen einsetzt. Solange man ein braver Bundesbürger ist und vor allem niemals eine Meinung öffentlich vertritt, die von den Gehirnwäsche-Medien abweicht wird man unrasiert gelassen. Bei unangenehmen Personen wird in Deutschland von Justiz, Polizei und Politik ein anderes Spiel gespielt.Es wäre halt wirklich zu witzig wenn er als geschäftsunfähig erklärt wird und der Vertrag für den Hauskauf für nichtig erklärt wird. Stell dir das mal vor er müsste die 70k zurückzahlen.
1. Hätte er dann kein Haus mehr
2. Müsste er die volle Summe (70k?) zurückzahlen
3. Könnte die Gemeinde dann entweder garnichts mehr bezahlen oder nur noch relativ wenig (da das Haus ja nicht mehr steht) oder
4. Er könnte die Gemeinde dann anzeigen weil sie illegal sein Haus abgerissen haben.
Es wäre eine ziemlich witzige Situation. Aber wird sicherlich nie in Kraft treten leider.
(...), weiß man auch wie die Sache ausgehen wird.
Klappse wäre fast das beste für ihn, kurz nach betreutem Wohnen. Wenn er aber in die Forensik kommt, gibt es kein mett mehr. Insofern müsste man ihm einen guten Anwalt zahlen, damit er in Freiheit weiter viel Scheisse bauen kann, real-physisch, aber auch im Internet.Gibt eigentlich nur 3 Optionen:
1) Knast (nach einem Jahr bei guter Führung draußen)
2) Klappse (die wohl schlechteste Entscheidung für Ihn, weil da kommt er nicht mehr raus lel)
3) Nochmal Bewährung und sein Todesurteil.
Es wird ein großartiges Finale!
Ich fürchte, wir werden dann eine Trockenzeit erleben. Danach geht es aber ziemlich sicher wieder los.Ich frag' mich ja, wie er es schaffen könnte, im Knast noch Mett zu generieren. Der Internetzugang dürfte da ja etwas eingeschränkt sein, und Haiderbesuch wird da sicher auch schnell unterbunden.
Gar nichtIch frag' mich ja, wie er es schaffen könnte, im Knast noch Mett zu generieren. Der Internetzugang dürfte da ja etwas eingeschränkt sein, und Haiderbesuch wird da sicher auch schnell unterbunden.