Das Bayrische Oberste hebt in Strafsachen nicht selten zugunsten der Staatsanwaltschaft auf. Und hier ist viel Angriffspotential für eine Revision, besonders im Bezug auf die Strafzumessung und Sozialprognose. Es ist auch durchaus möglich, dass der Strafausspruch vom Revisionsgericht abgeändert wird und die Sache gar nicht mehr zurückverwiesen wird. Abwarten und Tee trinken.Pures Copium von Seiten der Staatsanwaltschaft. Egal von welcher Seite die Revision kommt, das OLG hebt in den seltensten Fällen das Urteil der vorherigen Instanz auf. Verfahrensfehler? Welche denn? Das der Richter ein realitätsfremder Drachi ist, wird leider nicht zählen.