Ich verstehe sowieso nicht wie das funktioniert auf Bewährung zu sein während man Obdachlos ist.
Eigentlich ist es Bundesweit eine Standardprozedur jemanden in den Knast zu stecken, wenn jemand keinen festen Wohnsitz hat und ein Verfahren gegen die Person läuft oder auf Bewährung ist.
Obdachlosigkeit ist kein Grund die Bewährung zu widerrufen.
Man muss auch unterscheiden, ob jemand zwar kein Obdach hat, aber irgendwo gemeldet ist (Reiner ist laut eigener Aussage irgendwo angemeldet)
oder ob jemand kein Obdach hat und auch nirgendwo gemeldet ist. Für eine Meldeadresse reicht theoretisch auch die örtliche Bahnhofsmission aus. Dazu gibt's ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht. Hintergrund ist, dass eine Person über die Meldeadresse Post empfangen kann, z.B. von der Staatsanwaltschaft.
Wo Reiner genau gemeldet ist, ist unbekannt.
Er gibt bei seinem Blog im Impressum z.B. immer noch den ASB 8 an - und das ist tatsächlich eine spannende Frage: Zählt der ASB 8 überhaupt noch als legitime Adresse?
Reiner hat das Grundstück mit samt der Gebäude verkauft. Zwei Gebäude stehen aber noch, angeblich wegen Denkmalschutz. Das kann theoretisch tatsächlich sein, nämlich wenn die Gebäude alt genug sind (kenne mich mit den bayerischen Denkmalschutz-Bestimmungen nicht aus, aber ich halte es trotzdem für Quatsch). Ganz offensichtlich räumt ihm aber die Gemeinde Emskirchen kein Wohnrecht dort ein. Also muss man davon offensichtlich ausgehen, dass er dort nicht wohnt. Wenn er dort nicht wohnt, warum sollte er dort noch gemeldet sein? Dann müsste er ja regelmäßig am ASB 8 erscheinen, weil dort noch seine Post zugestellt wird. Oder er hat einen Nachsendeauftrag gestellt und lässt die Post an eine andere Adresse nachsenden, z.B. an den ASB 10 (Marion). Dann müsste er aber dort regelmäßig auftauchen oder Marion bringt ihm seine Post, wenn er beim Beck ist.
Oder er ist direkt beim ASB 10 gemeldet. Oder es läuft über seinen Anwalt. Oder über den Bewährungshelfer.
Kurzum, die Leute, die wissen müssen, wo sie im Zweifelsfall Reiner erreichen können, wenn sie müssten, werden es wissen (Anwalt, Bewährungshelfer, Polizei).
Aktuell laufen keine Strafverfahren gegen Reiner; zumindest keine, von denen wir wissen. Aber selbst wenn, solange Reiner Post erreicht und er drauf reagiert, wird er nicht eingesperrt.
Er könnte sowieso nur in U-Haft genommen werden. Für die gibt es aber wiederum bestimmte Auflagen. Eine davon wäre, dass man damit rechnen muss, dass der Angeklagte untertauchen könnte um sich dem Verfahren zu entziehen. Auch wenn Reiner eine große Fresse hat und viel Scheiße erzählt, eine Fluchtgefahr besteht bei ihm schlichtweg nicht. Bei Fluchtgefahr geht es sowohl um die Möglichkeit, als auch um die Absicht zu fliehen.
Verdunklungsgefahr besteht bei Reiner quasi nie. Wie will er denn Spuren zu seinen Straftaten verwischen, wenn es z.B. wegen Beleidigung oder KV vor Gericht soll? Videos im Internet flaggen, damit sie gelöscht werden? Die Cops haben die Videos in der Regel dann eh schon längst. Soll er Zeugen einschüchtern? Oder umbringen? Das sind alles Dinge, die bei Reiner in der Praxis alle keine Rolle spielen. Weil er intelligenzverminderter Sonderschülerdorftrottel ist.
Kurzum, es gibt keinen Grund, Reiner in U-Haft zu nehmen.
Seine Bewährung wird nur dann widerrufen, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt. Ein neues Verfahren wegen KV bedeutet nicht automatisch einen Widerruf einer Bewährung. Da müsste er schon jemanden buchstäblich halb tot prügeln oder so.
Und ich denke, wir müssen davon ausgehen, daß er aktuell seine
Bewährungsauflagen alle erfüllt.
Die Geldstrafe wird er schon lange bezahlt haben und wie ich vorhin schon meinte vermute ich, dass der Typ in Berlin sein vom Gericht auferlegter Medienberater ist und er an irgendeinem Quatschkurs teilnimmt, der ihm als Therapie angerechnet wird. Kleiner Zurückwurf: als er wegen der Pfefferspray-Sache zu Arbeitsstunden verurteilt wurde stand mal im Raum, ihn den Hof vom örtlichen Gericht kehren zu lassen. Sprich, der Staat reizt seinen Spielraum bei Reiner schon ordentlich aus.
So lange er seine Auflagen alle erledigt, wird ihm die Bewährung nicht widerrufen und er steht im Zweifelsfall besser dar.