Umgekehrt. Moralisch gerechtfertigt, juristisch nicht. Jeder hat seine eigene Moralvorstellung, was geht und was nicht. Dafür haben unsere klugen Vorfahren Regeln und Gesetze erfunden, damit man so friedlich wie möglich zusammenleben kann.
Moralisch hin oder her, rechtlich ist das eindeutig. Reiner steht hinter'm Zaun und beide Seiten beleidigen sich gegenseitig. Der Affe schreit immer wieder "Schlag' mich doch!" (sinngemäß), Reiner schreit "Komm' doch her!" (sinngemäß). Der Affe tritt irgendwann an den Zaun, streckt seinen Kopf hin und Reiner boxt durch den Zaun.
Das ist keine Notwehr. Ende.
Wenn jemand schreit "Schlag' mich doch!" ist das keine Einladung zur KV.
Wenn jemand einen auf der Straße mit einem "Du Arschloch!" beleidigt, ist das keine Rechtfertigung für eine KV. Da muss mehr passieren.
Wenn Person A Person B beleidigt und Person B beleidigt zurück, begehen beide ein Beleidigungsdelikt. Es gibt kein Recht auf eine "Notwehr-Beleidigung".
Das ist alles nicht so schwer zu verstehen, es ist eindeutig geregelt und es gibt genug Fälle, die man dazu recherchieren kann, wenn man selbst noch nie wegen so einer Sache vor Gericht stand.
Ginge es nur um diesen Zwischenfall, hätte Reiner tatsächlich sehr gute Chancen auf eine 2. Bewährung und die hätte er auch schon im Oktober gehabt. Das tat es aber nicht. Es ging ursprünglich mal um drei Fälle von gef. KV (Taschenlampen-Schlag, Stein-Wurf, Faustschlag). Dazu kam ein Schwung an Fällen wegen Beleidigung (gegen die PI NEA). Wird jetzt der Taschenlampenschlag fallen gelassen, was eigentlich nicht passieren sollte, weil nunmal keine rechtliche Grundlage für die KV bestand, bliebe immer noch ein Steinwurf. Plus die Beleidigungen. Plus das pausierte Verfahren (auch gef. KV). Der besoffene Affe hat Reiner heute einen Gefallen dahin gehend getan, dass der Taschenlampenschlag nicht so schwer ins Gewicht fallen wird, wie er es im Oktober tat. Die Chancen für eine 2. Bewährungsstrafe steigen. Eine 2. Bewährungsstrafe bedeutet, dass er weniger als 2 Jahre bekommen wird.
EDIT:
Vergessen: es gibt ja noch die Situation mit dem Schanzensturm, bei Reiner einen Affen festgehalten und dann geboxt hat. Der Situation, zu der Lars vorhin die Aussage vom PV noch getweetet hatte. Das sind die Faustschläge, um die es im Oktober ging. Da hat Reiner eine Grenze überschritten, aber weil eben vorher ein Hausfriedensbruch vorlag plus die allgemeine Situation, werden die Faustschläge nicht so schwer ins Gewicht fallen.
Deshalb bleibe ich bei meinem Urteil von gestern:
Reiner wird heute eine erneute Bewährungsstrafe kriegen und die gibt es nicht ohne entsprechende Auflagen.
Die werden ihm mindestens eine Therapie auf's Auge drücken. Es kann auch sein, dass er einen Betreuer zur Seite gestellt bekommt wird.
Es läuft quasi auf die Goldene Brücke durch die Hintertür hinaus, über die der Dicke jetzt gezwungen wird.
YT-Karriere ist vorbei. Er wird in Hartz4 reingedrückt. Dann hat er ein gesichertes Einkommen. Die Wohnsituation werden sie über betreutes Wohnen regeln oder über eine Sozialwohnung. Hat er seine Therapie abgeschlossen, wird er eine Maßnahme vom Amt auf's Auge gedrückt bekommen, danach entweder Dulli-Job oder tolerierter Dauer-Hartzer weil dumm und fett.
Das wird das Gericht in Absprache mit dem Pflichtverteidiger anstreben und die StA wird zustimmen. Hauptsache, es herrscht endliche Ruhe und es gibt nicht ständig Affenzirkus, weil der Dicke brüllheult und die Affen dazu antanzen.
Reiner wird das alles früher oder später selbst torpedieren, dazu kommt, dass es genug Affen gibt, die ihn nicht in Ruhe lassen werden. Dann geht das Game wieder von vorne los und er wird wieder KV-Straftaten begehen und dann fällt der endgültige Hammer.
Irgendwann ist für
jeden Schluss.
Mal früher, mal später.